7.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 254/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5283 — Sappi/M-real)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 254/07)

1.

Am 29. September 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sappi Limited („Sappi“, Südafrika) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über den Geschäftsbereich gestrichenes graphisches Papier und bestimmte verwandte nicht gestrichene graphische Papiere von M-real („M-real“, Finnland) durch Aktienkauf und Kauf von Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sappi: Herstellung von Papier und chemischer Zellulose,

M-real: Herstellung von Papier und Zellstoff.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5283 — Sappi/M-real, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.