2.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 250/45


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/31/08

Aktion 4.1 — Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen

(2008/C 250/10)

1.   Ziele und Beschreibung

Im Rahmen dieser Aufforderung werden die ständigen Aktivitäten von Einrichtungen gefördert, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig und deren Ziele von allgemeinem europäischem Interesse sind.

Diese Tätigkeiten müssen zur aktiven Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben und der Gesellschaft und zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen.

Solche Einrichtungen können einen jährlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Betriebskosten beantragen. Hierfür kommen in Betracht:

Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die ihre Tätigkeiten zugunsten Jugendlicher auf europäischer Ebene ausrichten,

Europäische Netzwerke, die Jugendorganisationen vertreten.

Der Zuschuss wird unter Beachtung der Unabhängigkeit der Einrichtung in Bezug auf die Auswahl ihrer Mitglieder und die detaillierte Definition ihrer Tätigkeiten gewährt.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich nicht an Einrichtungen, die für die Jahre 2008-2010 eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit der Agentur geschlossen haben.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Auswahl von Einrichtungen, mit denen für das Haushaltsjahr 2009 Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse abgeschlossen werden. Einrichtungen, denen unter der Aufforderung EACEA/20/07 für 2008 ein jährlicher Betriebskostenzuschuss bewilligt wurde, sowie Einrichtungen, die keinen solchen Antrag stellten oder im Zuge der Aufforderung EACEA/20/07 nicht ausgewählt wurden, dürfen einen Antrag stellen, sofern ihr Profil der nachstehenden Beschreibung entspricht.

2.   Förderfähige Bewerber

2.1.   Förderfähige Einrichtungen

Einer Einrichtung kann ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden, wenn sie folgende Merkmale aufweist:

Nichtregierungsorganisation,

zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung seit mindestens einem Jahr rechtmäßig konstituiert,

kein Erwerbszweck,

Jugendorganisation bzw. Einrichtung mit breiterem Aktivitätsspektrum, die jedoch einen Teil ihrer Tätigkeiten auf Jugendliche ausrichtet,

Einbindung der Jugendlichen in die Verwaltung der Tätigkeiten, die für sie durchgeführt werden,

zum Personalbestand muss mindestens ein/e unbefristet beschäftigte/r (bezahlte/r oder unbezahlte/r) Mitarbeiter/in gehören; davon ausgenommen sind Einrichtungen, die bislang noch keine Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erhalten haben und die planen, eine/n ständige/n Mitarbeiter/in einzustellen, sofern die Finanzhilfe gewährt wird.

2.2.   Förderfähige Länder

Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Sitz in einem der nachfolgenden Länder:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen,

Beitrittskandidaten, die durch eine Heranführungsstrategie unterstützt werden: Türkei,

Länder des westlichen Balkans: Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Montenegro, Serbien,

bestimmte Länder Osteuropas: Belarus, Republik Moldau, Russische Föderation, Ukraine.

Den antragstellenden Einrichtungen müssen Organisationen aus mindestens acht der oben genannten Länder als Mitglieder angehören.

3.   Förderfähige Aktivitäten

Das Jahresprogramm (1. Januar 2009-31. Dezember 2009) der Einrichtungen muss eine Reihe von Tätigkeiten vorsehen, die den Grundgedanken der Gemeinschaftsaktivitäten im Jugendbereich entsprechen.

Folgende Tätigkeiten können zur Stärkung und Wirksamkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen beitragen:

—   Gruppe 1: Vertretung der vielfältigen Auffassungen und Interessen junger Menschen auf europäischer Ebene,

—   Gruppe 2: Jugendaustausch und Freiwilligendienste,

—   Gruppe 3: nicht formale und informelle Bildungsmaßnahmen und Jugendaktionsprogramme,

—   Gruppe 4: Förderung von interkulturellem Lernen und interkultureller Verständigung,

—   Gruppe 5: Diskussion über europäische Themen und die Politik der EU oder die Jugendpolitik,

—   Gruppe 6: Verbreitung von Informationen über Gemeinschaftsmaßnahmen,

—   Gruppe 7: Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und der Initiative junger Menschen.

4.   Auswahlkriterien

Finanzhilfeanträge werden anhand folgender qualitativer Kriterien bewertet:

Übereinstimmung mit den Zielen des Programms,

Qualität der vorgeschlagenen Tätigkeiten,

Wirkung und Multiplikatoreffekt dieser Tätigkeiten bei den Jugendlichen,

geografische Ausstrahlung der vorgeschlagenen Tätigkeiten,

Einbeziehung junger Menschen in die Strukturen der betreffenden Einrichtungen.

Hinzu kommen folgende quantitative Kriterien:

Anzahl der:

geplanten Aktivitäten,

Gruppen von Aktivitäten,

erfassten Themen,

teilnehmenden Jugendlichen, insbesondere Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf,

beteiligten Länder.

5.   Mittelausstattung

Der Gesamthaushalt für Betriebskostenzuschüsse für auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätige Einrichtungen beträgt 2009 voraussichtlich 1 400 000 EUR. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf nicht mehr als 80 % der gesamten förderfähigen Betriebskosten betragen.

Der Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses pro Einrichtung im Fall einer jährlichen Vereinbarung über einen Betriebkostenzuschuss liegt bei 35 000 EUR.

Für die Berechnung der Höhe des Betriebskostenzuschusses können die Antrag stellenden Organisationen zwischen den folgenden zwei Finanzierungssystemen auswählen:

1.

Finanzierung auf der Basis von Pauschalbeträgen;

2.

Herkömmliche Budgetfinanzierung auf der Basis der förderfähigen Kosten (Budgetbasierte Berechnung).

6.   Einreichung der Anträge

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in doppelter Ausfertigung (1 Original) auf dem hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten und datierten Formular gestellt werden und mit der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der antragstellenden Einrichtung versehen sind.

Die Finanzhilfeanträge sind bis zum 1. Dezember 2008 an die nachfolgende Anschrift einzusenden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Referat Jugend (P6)

Zuschussantrag „Jugend in Aktion“ — Aktion 4.1 — 2009

Avenue du Bourget 1 (BOUR — 1/01)

B-1140 Brüssel

per Post (es gilt das Datum des Poststempels),

durch einen Expresskurierdienst (es gilt das Datum des Eingangs bei dem Kurierdienst).

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

7.   Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen unter Einhaltung der zu diesem Zweck bereitgestellten Antragsrichtlinien — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/31/2008 — gestellt werden und mit den erforderlichen Anhängen versehen sein. Diese Unterlagen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_en.htm