20.9.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 241/27


Berichtigung der internationalen offenen Ausschreibung der Portugiesischen Republik gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates für die Durchführung von Linienflugdiensten auf der Strecke Lissabon-Vila Real-Bragança-Vila Real-Lissabon — P-Lissabon: Durchführung von Linienflugdiensten

( Amtsblatt der Europäischen Union C 219 vom 28. August 2008 )

(2008/C 241/13)

Auf Seite 33, unter Punkt 11 „Gültigkeit der Ausschreibung“:

anstatt:

„Diese Ausschreibung gilt […] nur, sofern vor dem 2. Dezember 2008 kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, das eine Genehmigung zur Durchführung der Flugdienste erhalten könnte am 14. August 2007, die Bedienung der betreffenden Strecke entsprechend den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beantragt, ohne einen finanziellen Ausgleich zu verlangen“,

muss es heißen:

„Diese Ausschreibung gilt […] nur, sofern vor dem 2. Dezember 2008 kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, das eine Genehmigung zur Durchführung der Flugdienste erhalten könnte, die Bedienung der betreffenden Strecke entsprechend den auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beantragt, ohne einen finanziellen Ausgleich zu verlangen.“