19.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 210/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5255 — TDK/Epcos)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 210/07)

1.

Am 8. August 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TDK Corporation („TDK“, Japan) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 31. Juli 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Epcos AG („Epcos“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TDK: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von i) elektronischen Materialien und Bauelementen, einschließlich passiver und elektromechanischer Bauelemente, und ii) Datenträgern, einschließlich Tonbändern, Videobändern, CD-R, Minidiscs, DVD und bandgestützter Datenspeichermedien für Computer,

Epcos: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von elektronischen Bauelementen, insbesondere passiven elektromechanischen Bauelementen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5255 — TDK/Epcos per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.