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12.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/17 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5180 — Manitowoc/Enodis)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 205/07)
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1. |
Am 31. Juli 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Manitowoc Company, Inc. („Manitowoc“, Vereinigte Staaten) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 14. April 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Enodis plc („Enodis“, Vereinigtes Königreich). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5180 — Manitowoc/Enodis per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.