22.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/32


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/21/08

Durchführung von Erasmus Mundus „Fenster Externe Zusammenarbeit“ („External Cooperation Window“) Asiatischer Raum im akademischens Jahr 2008/2009

Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und des Austauschs von Studenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern

(2008/C 184/08)

1.   Ziele und Beschreibung

Das Erasmus Mundus „Fenster Externe Zusammenarbeit“ zielt auf die gegenseitige Bereicherung und die bessere Verständigung zwischen der Europäischen Union und Drittländern ab. Es soll die Zusammenarbeit von Einrichtungen im Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und Drittländern mittels eines Mobilitätsprogramms fördern, das auf den Austausch von Studenten und Hochschulangehörigen zu Studien-, Lehr-, Ausbildungs- und Forschungszwecken ausgerichtet ist.

Die folgenden Aktivitäten und Kosten werden durch das Programm abgedeckt.

Die Schaffung von Partnerschaften von Hochschuleinrichtungen der Europäischen Union und Drittländern auf der Grundlage von Institutionen, die beide Arten von Aktivitäten abdecken sollen:

die Organisation der individuellen Mobilität von Hochschulstudenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen,

die Durchführung der individuellen Mobilität. Die Arten der Mobilität und Bildung, die im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden, sind die folgenden:

Studenten: Mobilitätsmöglichkeiten in Erststudium, Masterstudiengang, Promotion und Postdoktorat,

Hochschulangehörige: Austausch zu Zwecken der Lehrtätigkeit, der praxisbezogenen Ausbildung und Forschung.

2.   Förderfähige Antragsteller und Zuschussempfänger

Die Antragsteller müssen europäische Universitäten oder Hochschuleinrichtungen sein, die eine Partnerschaft von bis zu 20 Partnereinrichtungen vertreten.

Die Partnerschaft muss sich aus europäischen Hochschuleinrichtungen, die sich vor dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Aufforderung im Besitz einer Erasmus-Hochschulcharta befinden, und aus in Drittländern von den nationalen Behörden anerkannten und zugelassenen Hochschuleinrichtungen zusammensetzen.

3.   Förderfähige Länder

Förderfähige Länder für die von dieser Aufforderung abgedeckten Aktivitäten sind:

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die europäischen Kandidatenländer Kroatien und die Türkei und EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen),

die folgenden asiatischen Länder: Afghanistan, Bhutan, Nepal, Pakistan, Bangladesch, Kambodscha, Sri Lanka, Indien, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Thailand, China, Nordkorea, Myanmar/Birma und die Malediven.

4.   Verfügbare Haushaltsmittel

Für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden als Richtwert insgesamt 11 085 700 EUR für die asiatische Region veranschlagt.

Geografisches Fenster

Zahl der voraussichtlich zu finanzierenden Partnerschaften

Geschätzter Höchstzuschuss pro Partnerschaft

Asiatischer Raum

2

5 542 850 EUR

5.   Fristen

Anträge sind spätestens bis zum 31. Oktober 2008 einzureichen.

6.   Weitere Informationen

Den vollständigen Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Antragsformular finden Sie auf der folgenden Website:

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/call/index.htm

Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut ausgeführten Anforderungen genügen und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.