5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 170/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5230 — CapMan/Litorina/Cederroth)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 170/09)

1.

Am 24. Juni 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen CapMan (Schweden) und Litorina Kapital III LP („Litorina“, Schweden) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch den Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Cederroth International AB („Cederroth“, Schweden).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CapMan: Private-Equity-Investment, u. a. über Lumene und Farmos im Kosmetiksektor,

Litorina: Private-Equity-Investment,

Cederroth: Herstellung und Vertrieb von Körperpflegeprodukten (Kosmetik- und Hygieneartikel), von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie von Gesundheitspflege-, Wundbehandlungs- und Erste-Hilfe-Produkten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5230 — CapMan/Litorina/Cederroth, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.