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25.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/3 |
Mitteilung Rumäniens in Bezug auf die Visa-Reziprozität (1)
(2008/C 161/04)
Brüssel, den 9. Mai 2008
Ref.-Nr. 4185
Die Ständige Vertretung Rumäniens bei der Europäischen Union versichert das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer Hochachtung und beehrt sich — im Anschluss an die Verbalnote Nr. 1629 der Ständigen Vertretung vom 21. Februar 2007 und auf der Grundlage von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus — mitzuteilen, dass die Republik Singapur am 19. März 2008 beschlossen hat, die visumfreie Aufenthaltsdauer für rumänische Staatsangehörige in Singapur von 30 auf 90 Tage zu verlängern. Bei Ankunft in der Republik Singapur dürfen rumänische Staatsangehörige ohne Visum für einen Zeitraum von 30 Tagen in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreisen; dieser Zeitraum kann dann durch die Einwanderungsbehörden der Republik Singapur auf bis zu 90 Tage verlängert werden.
Eine Mitteilung gleichen Wortlauts wurde an die Europäische Kommission gerichtet.
Die Ständige Vertretung Rumäniens nutzt diese Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.
(1) Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 (ABl. L 141 vom 4.6.2005, S. 3) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vom 15. März 2001 (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1) veröffentlicht.