25.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/2


Mitteilung Rumäniens in Bezug auf die Visa-Reziprozität (1)

(2008/C 161/03)

Brüssel, den 22. April 2008

Ref.-Nr. 3668

Die Ständige Vertretung Rumäniens bei der Europäischen Union versichert das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer Hochachtung und beehrt sich — im Anschluss an die Verbalnote Nr. 1629 der Ständigen Vertretung vom 21. Februar 2007 und auf der Grundlage von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus — mitzuteilen, dass nach dem Beschluss der Regierung von Brunei Darussalam über die Abschaffung der Visumpflicht die Staatsangehörigen Rumäniens ab dem 1. Februar 2008 für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht befreit sind.

Eine Mitteilung gleichen Wortlauts wurde an die Europäische Kommission gerichtet.

Die Ständige Vertretung Rumäniens nutzt diese Gelegenheit, um den Rat der Europäischen Union erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.


(1)  Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 (ABl. L 141 vom 4.6.2005, S. 3) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vom 15. März 2001 (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1) veröffentlicht.