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5.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/52 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4985 — BHP Billiton/Rio Tinto)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 138/17)
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1. |
Am 30. Mai 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen BHP Billiton Plc (Vereinigtes Königreich) und BHP Billiton Limited (Australien) (zusammen „BHP Billiton“) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Rio Tinto Plc (Vereinigtes Königreich) und Rio Tinto Limited (Australien) (zusammen „Rio Tinto“) durch ein ausschließlich in Aktien formuliertes bedingtes Angebot. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4985 — BHP Billiton/Rio Tinto per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.