5.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/52


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4985 — BHP Billiton/Rio Tinto)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 138/17)

1.

Am 30. Mai 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen BHP Billiton Plc (Vereinigtes Königreich) und BHP Billiton Limited (Australien) (zusammen „BHP Billiton“) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Rio Tinto Plc (Vereinigtes Königreich) und Rio Tinto Limited (Australien) (zusammen „Rio Tinto“) durch ein ausschließlich in Aktien formuliertes bedingtes Angebot.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

BHP Billiton: Das globale diversifizierte Rohstoffunternehmen ist in folgenden Bereichen tätig: Eisenerzherstellung, Hütten- und Kraftwerkskohle, Aluminium, Kupfer, Uran, Diamanten, andere unedle Metalle (einschließlich Blei, Zink, Gold, Molybdän und Silber), Spezialprodukte (einschließlich Mineralsand), Mangan-, Erdöl- und Edelstahlmaterialien (einschließlich Nickel und Kobalt),

Rio Tinto: Das globale diversifizierte Rohstoffunternehmen ist in folgenden Bereichen tätig: Eisenerzherstellung, Hütten- und Kraftwerkskohle, Aluminium, Kupfer, Uran und Diamanten sowie andere unedle Metalle und Industriemineralien (einschließlich Borate, Mineralsand, Salz und Talkum).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4985 — BHP Billiton/Rio Tinto per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.