30.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 109/13


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/10/08

Aktion 4.5 — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen für junge Menschen und für die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen

Programm „Jugend in Aktion“

(2008/C 109/06)

1.   Zielsetzungen und Beschreibung

Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen mit einer europäischen Dimension für junge Menschen und für die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen gefördert werden. Die vorgeschlagenen Projekte müssen eine größere Verbreitung qualitativ hochwertiger Informationen ermöglichen und den Zugang junger Menschen zu Informationen und verschiedenen Kommunikationskanälen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene -ermöglichen.

Mit diesen Projekten soll die aktive Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben gefördert und die Verwirklichung ihres Potenzials als aktive und verantwortungsvolle europäische Bürger erleichtert werden.

Den Vorrang erhalten innovative und groß angelegte Projekte, die für die jungen Menschen oder die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen von Interesse oder besonderer Aktualität sind und zu den Prioritäten des Programms „Jugend in Aktion“ gehören, die da lauten:

Beteiligung junger Menschen,

kulturelle Vielfalt,

europäische Bürgerschaft,

Integration benachteiligter junger Menschen.

Die Endbegünstigten dieser Projekte sind die jungen Menschen und Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, sei es bei Jugendorganisationen und -verbänden, sei es bei regionalen und lokalen Behörden.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Aktion 4.5 des Programms „Jugend in Aktion“. Sie wird gemäß den festgelegten Modalitäten des Jahresarbeitsprogramms für Zuschüsse und Ausschreibungen im Bereich Bildung und Kultur für 2008, das am 11. März 2008 gemäß den Artikeln 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG (1) von der Kommission verabschiedet wurde, veröffentlicht.

Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zuständig.

2.   Teilnahmeberechtigte Antragsteller

Die Vorschläge sind von Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen oder von lokalen oder regionalen öffentlichen Stellen einzureichen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in einem der Programmländer ihren legalen Sitz haben. Bei den Programmländern handelt es sich um die Folgenden:

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2),

die EFTA-Staaten, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen wurden (Türkei).

An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (einschließlich dem Land des Antragstellers) beteiligt sein, von denen mindestens eine ihren legalen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.

Private Organisationen die im Bereich Information und Kommunikation tätig sind können an der Aufforderung ausschließlich als Partnerteilnehmen, sofern sie keinen Gewinn anstreben.

Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“) zu senden.

3.   Budget und Laufzeit der Projekte

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf ungefähr 900 000 EUR geschätzt.

Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der zulässigen Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen. Der Zuschussbetrag je Projekt darf 100 000 EUR nicht überschreiten.

Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. März 2009 beginnen. Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und höchstens 18 Monaten haben.

4.   Antragsfrist

Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Agentur zu senden.

5.   Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/index_en.htm

Die Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.


(1)  Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23).

(2)  Personen aus überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) und, sofern zutreffend, auch entsprechende öffentliche und/oder private Einrichtungen und Institutionen in einem ÜLG können über das Programm „Jugend in Aktion“ gefördert werden; sie unterliegen dabei den anwendbaren Regeln des Programms und den Vereinbarungen bezüglich des Mitgliedstaates, zu dem sie gehören. Die betreffenden ÜLG werden in Anhang IA des Beschlusses 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt L 314 vom 30. November 2001, S. 1, aufgeführt.