15.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5120 — ArcelorMittal/Gonvarri/SSC Brazil)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 93/09)

1.

Am 4. April 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen ArcelorMittal (Luxemburg) und Gonvarri (Spanien) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Gonvarri Brasil Produtos Siderúrgicos SA („SSC Brazil“, Brasilien) durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ArcelorMittal: Erzeugung und Verkauf einer breiten Palette von Stahlerzeugnissen, darunter Flach- und Langerzeugnisse aus Kohlenstoffstahl sowie rostfreie Stähle,

Gonvarri: Stahlverarbeitung und -vertrieb sowie Entwurf, Entwicklung und Herstellung von Metallteilen für Kraftfahrzeuge,

SSC Brazil: Stahlerzeugung und -vertrieb in Brasilien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5120 — ArcelorMittal/Gonvarri/SSC Brazil an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.