10.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/11


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2008/C 89/05)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Republik San-Marino

Anlass: 2008 — Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Im Münzinneren sind die verschiedenen Kulturen der fünf Kontinente dargestellt, die auf dem europäischen Kontinent vertreten sind, symbolisiert durch fünf menschliche Silhouetten sowie die heiligen Schriften der jeweiligen Gemeinschaften. Die halbkreisförmigen Schriftzüge vervollständigen das Motiv: am oberen Rand „SAN MARINO“ und mittig darunter die Jahreszahl „2008“; am unteren Rand „ANNO EUROPEO DEL DIALOGO INTERCULTURALE“ und die Initialen „E.L.F.“ des Graveurs Ettore Lorenzo Frapiccini, links das Münzzeichen „R“.

Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 130 000 Stück

Ausgabedatum: April 2008

Randprägung: 2 ★ in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).