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3.4.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 84/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5119 — Dow/Cp Chem/Americas Styrenics JV)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 84/08)
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1. |
Am 26. März 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Durch den Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen erwerben die Unternehmen The Dow Chemical Company („Dow“, USA) und Chevron Phillips Chemical Company LP („Chevron“, USA) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Americas Styrenics LLC („das Gemeinschaftsunternehmen“, USA). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5119 — Dow/Cp Chem/Americas Styrenics JV an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.