15.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5083 — Groupama/OTP Garancia)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 70/09)

1.

Am 10. März 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Groupama Int („Groupama“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens OTP Garancia Biztosító Zártkörűen Működő Részvénytársaság („OTP Garancia“, Ungarn).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Groupama: Versicherungs- und Bankdienstleistungen,

OTP Garancia: Versicherungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5083 — Groupama/OTP Garancia per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.