15.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5031 — ACE/CICA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 41/09)

1.

Am 8. Februar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Durch den Erwerb von Anteilsrechten erlangt das Unternehmen ACE Limited („ACE“, Kaimaninseln) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Combined Insurance Company of America („CICA“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ACE: weltweites Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft im Sach- und Haftpflichtbereich für Unternehmens- und Privatkunden,

CICA: Angebot von Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungsprodukten, vorrangig für Privatkunden in den USA, der EU, Kanada und dem asiatisch-pazifischen Raum.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5031 — ACE/CICA an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.