13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 301/17


PROTOKOLL

(2007/C 301 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

1.   Eröffnung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode 2007-2008 des Europäischen Parlaments ist gemäß Artikel 196 Absatz 1 des EG-Vertrags und gemäß Artikel 127 Absatz 2 GO eröffnet.

2.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

Es spricht Ignasi Guardans Cambó, der die auf Anlage II Buchstabe A Absatz 3 GO gegründete Entscheidung, eine von ihm für die Fragestunde mit der Kommission eingereichte mündliche Anfrage für unzulässig zu erklären, anficht und beantragt, dass die Entscheidung überprüft wird (Der Präsident antwortet ihm, dass sein Antrag geprüft wird).

3.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

Rat und Kommission:

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten (KOM(2006)0820 — C6-0056/2007 — 2007/0013(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: TRAN

 

mitberatend: ENVI, ECON, IMCO, REGI

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 954/79 des Rates über die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen durch die Mitgliedstaaten oder über den Beitritt der Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (KOM(2006)0869 — C6-0059/2007 — 2006/0308(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ECON

 

mitberatend: TRAN

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von für den Straßenverkehr bestimmten Kraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (KOM(2007)0018 — C6-0061/2007 — 2007/0019(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

 

mitberatend: AGRI, ITRE, ECON, IMCO, TRAN

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (KOM(2007)0046 — C6-0062/2007 — 2007/0020(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

 

mitberatend: EMPL

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG (KOM(2007)0036 — C6-0065/2007 — 2007/0028(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (KOM(2006)0791 — C6-0066/2007 — 2006/0277 (CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AFCO

 

mitberatend: LIBE

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0053 — C6-0067/2007 — 2007/0030(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0037 — C6-0068/2007 — 2007/0029(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 03/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0028 — C6-0069/2007 — 2007/2029(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 02 /2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0027 — C6-0070/2007 — 2007/2030(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 04/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0155 — C6-0071/2007 — 2007/2031(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 05/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0156 — C6-0072/2007 — 2007/2032(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC06/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0157 — C6-0073/2007 — 2007/2033(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 07/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0158 — C6-0074/2007 — 2007/2034(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen (KOM(2007)0017 — C6-0075/2007 — 2007/0012(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: INTA

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021 (CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2006)0777 — C6-0077/2007 — 2006/0259(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: INTA

 

mitberatend: AFET

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (KOM(2007)0069 — C6-0078/2007 — 2007/0032(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: EMPL

 

mitberatend: ECON, REGI

Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Finnland, der Portugiesischen Republik, Rumäniens und des Königreichs Schweden zum Erlass eines Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (06566/2007 — C6-0079/2007 — 2007/0804(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

Empfehlung des Rates zur Entlastung der von den Europäischen Gemeinschaften errichteten Einrichtungen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (05711/2007 — C6-0080/2007 — 2006/2153(DEC))

Ausschussbefassung:

federführend: CONT

 

mitberatend: EMPL

Empfehlung des Rates zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 (05710/2007 — C6-0081/2007 — 2006/2070(DEC))

Ausschussbefassung:

federführend: CONT

 

mitberatend: PETI, FEMM, AFCO, DEVE, CULT, AFET, PECH, AGRI, ENVI, EMPL, BUDG, ITRE, JURI, ECON, LIBE, INTA, IMCO, TRAN, REGI

2)

Abgeordnete:

2.1)

Entschließungsanträge (Artikel 113 GO):

Roberta Angelilli, Vittorio Agnoletto, Alfonso Andria, Alfredo Antoniozzi, Alessandro Battilocchio, Sergio Berlato, Mario Borghezio, Iles Braghetto, Renato Brunetta, Mogens N.J. Camre, Giorgio Carollo, Carlo Casini, Giuseppe Castiglione, Giulietto Chiesa, Luigi Cocilovo, Giovanni Claudio Fava, Alessandro Foglietta, Monica Frassoni, Sepp Kusstatscher, Romano Maria La Russa, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Andrea Losco, Mario Mantovani, Mario Mauro, Luisa Morgantini, Roberto Musacchio, Cristiana Muscardini, Francesco Musotto, Alessandra Mussolini, Sebastiano (Nello) Musumeci, Pasqualina Napoletano, Pier Antonio Panzeri, Aldo Patriciello, Umberto Pirilli, Lapo Pistelli, Gianni Pittella, Guido Podestà, Adriana Poli Bortone, Vittorio Prodi, Luca Romagnoli, Amalia Sartori, Luciana Sbarbati, Gianluca Susta, Antonio Tajani, Salvatore Tatarella, Patrizia Toia, Inese Vaidere, Armando Veneto, Riccardo Ventre, Donato Tommaso Veraldi, Marta Vincenzi und Stefano Zappalà: Entschließungsantrag zu einem Verbot des Verkaufs und Vertriebs des Videospiels „Rule of Rose“ in Europa und zur Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Kinder und Minderjährige (B6-0023/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: FEMM, CULT

Cristiana Muscardini: Entschließungsantrag zur Sicherheit in der Stadt und zum Freiwilligendienst (B6-0074/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: CULT

Adriana Poli Bortone: Entschließungsantrag zur häuslichen Gewalt (B6-0075/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: FEMM, EMPL

Cristiana Muscardini: Entschließungsantrag zum Schutz des Geigenbaus in Europa (B6-0099/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: INTA

 

mitberatend: IMCO

2.2)

Vorschläge für eine Empfehlung (Artikel 114 GO):

Martine Roure im Namen der PSE-Fraktion: Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zur Entwicklung der Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (B6-0076/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

4.   Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments

Die Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der vom Parlament während seiner Tagung vom Dezember 2006 angenommenen Standpunkte und Entschließungen ist verteilt worden.

5.   Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (eingereichte Entschließungsanträge)

Folgende Abgeordnete oder Fraktionen haben gemäß Artikel 115 GO Entschließungsanträge mit Antrag auf eine Aussprache eingereicht:

I.

GUATEMALA

Pasqualina Napoletano, Raimon Obiols i Germà, Elena Valenciano Martínez-Orozco und Emilio Menéndez del Valle im Namen der PSE-Fraktion zu Guatemala (B6-0101/2007),

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bernd Posselt und Charles Tannock im Namen der PPE-DEFraktion zu Guatemala (Ermordung von 3 Mitgliedern des Parlacen und ihres Fahrers) (B6-0104/2007),

Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hanna Foltyn-Kubicka, Ryszard Czarnecki und Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion zu Guatemala (B6-0106/2007),

Willy Meyer Pleite, André Brie, Giusto Catania und Marco Rizzo im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Guatemala (B6-0107/2007),

Marios Matsakis, Danutė Budreikaitė, Frédérique Ries, Arūnas Degutis und Šarūnas Birutis im Namen der ALDE-Fraktion zu Guatemala (B6-0111/2007),

Raül Romeva i Rueda, Eva Lichtenberger, Alain Lipietz, Monica Frassoni und Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion zur Ermordung von salvadoranischen Abgeordneten des Parlacen in Guatemala (B6-0116/2007).

II.

KAMBODSCHA

Pasqualina Napoletano, Marc Tarabella und Harlem Désir im Namen der PSE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0102/2007),

Charles Tannock, Bernd Posselt und Ari Vatanen im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0103/2007),

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur Freiheit der Gewerkschaften in Kambodscha (B6-0108/2007),

Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Hanna Foltyn-Kubicka, Gintaras Didžiokas und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zu Kambodscha (B6-0110/2007),

Marco Pannella, Marco Cappato, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Frédérique Ries, Jules Maaten, Marios Matsakis und Ignasi Guardans Cambó im Namen der ALDE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0112/ 2007),

Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0117/2007).

III.

NIGERIA

Michael Gahler und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Nigeria (B6 0105/2007),

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Nigeria (B6-0109/2007),

Marco Cappato, Sophia in 't Veld, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Johan Van Hecke, Fiona Hall und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zu Nigeria (B6-0113/2007),

Pasqualina Napoletano und Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der PSE-Fraktion zur menschenverachtenden Gesetzgebung in Nigeria (B6-0114/2007),

Carl Schlyter, Marie-Hélène Aubert, Margrete Auken, Frithjof Schmidt, Hélène Flautre und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Nigeria (B6-0115/2007).

Die Redezeit wird gemäß Artikel 142 GO aufgeteilt.

6.   Jährliche Strategieplanung 2008 (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Jährliche Strategieplanung 2008

Margot Wallström (Vizepräsidentin der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Hartmut Nassauer im Namen der PPE-DE-Fraktion, Hannes Swoboda im Namen der PSE-Fraktion, Silvana Koch-Mehrin im Namen der ALDE-Fraktion, Rebecca Harms im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der GUE/NGL-Fraktion, John Whittaker im Namen der IND/DEM-Fraktion, Frank Vanhecke im Namen der ITS-Fraktion, Alessandro Battilocchio, fraktionslos, Salvador Garriga Polledo, Jan Andersson, István Szent-Iványi, Ryszard Czarnecki, Ingeborg Gräßle und Catherine Guy-Quint.

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Es sprechen Andrew Duff, Brian Crowley, Malcolm Harbour, Margrietus van den Berg, Sophia in 't Veld, Jan Tadeusz Masiel, Alexander Radwan, Genowefa Grabowska, Kyösti Virrankoski, John Bowis, Inés Ayala Sender, Diana Wallis, Robert Sturdy, Anne E. Jensen, Georg Jarzembowski, Alexander Stubb, Margot Wallström und Hannes Swoboda.

Die Aussprache wird geschlossen.

7.   Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste

Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission) gibt die Erklärung ab.

VORSITZ: Luisa MORGANTINI

Vizepräsidentin

Es sprechen Georg Jarzembowski im Namen der PPE-DE-Fraktion, Saïd El Khadraoui im Namen der PSEFraktion, Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion, Ryszard Czarnecki im Namen der UENFraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGLFraktion, Kathy Sinnott im Namen der IND/DEM-Fraktion, Reinhard Rack, Brian Simpson, Paolo Costa, Timothy Kirkhope, Inés Ayala Sender, Jim Higgins, Józef Pinior, Christine De Veyrac, Antonio López-Istúriz White, Gay Mitchell und Jacques Barrot.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichter Entschließungsantrag:

Saïd El Khadraoui im Namen des TRAN-Ausschusses zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (B6-0077/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.7 des Protokolls vom 14.03.2007.

VORSITZ: Pierre MOSCOVICI

Vizepräsident

8.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

8.1.   Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0038/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 1)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0058)

8.2.   Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0051/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 2)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0059)

8.3.   Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS)) — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter: Janusz Lewandowski (A6-0056/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 3)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0060)

8.4.   Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166(COD)) — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0027/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 4)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0061)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0061)

8.5.   Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (Abstimmung)

Bericht: Die soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatter: Richard Howitt (A6-0471/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0062)

8.6.   Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (Abstimmung)

Bericht: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI)) — Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Berichterstatterin: Amalia Sartori (A6-0033/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 6)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0063)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Raül Romeva i Rueda hat eine mündliche Änderung zu Änderungsantrag 1 vorgeschlagen, die nicht angenommen wurde, da sich mehr als 40 Abgeordnete gegen ihre Berücksichtigung ausgesprochen haben;

Amalia Sartori (Berichterstatterin) hat eine mündliche Änderung zu Ziffer 30 vorgeschlagen, die angenommen wurde.

8.7.   Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Abstimmung)

Bericht: Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI)) — Rechtsausschuss.

Berichterstatterin: Katalin Lévai (A6-0053/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0064)

9.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Janusz Lewandowski — A6-0056/2007: Andreas Mölzer

Bericht Richard Howitt — A6-0471/2006: Andreas Mölzer

Bericht Amalia Sartori — A6-0033/2007: Agnes Schierhuber, Frank Vanhecke

10.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

*

* *

Antonio Tajani hat mitgeteilt, dass sein Abstimmungsgerät bei der Abstimmung über den Bericht Neil Parish — A6-0038/2007 nicht funktioniert habe.

*

* *

Wortmeldungen zur Organisation der Abstimmungsstunde

James Nicholson (Quästor), der zu den Abstimmungen über die Berichte von Neil Parish (A6-0038/ 2007 und A6-0051/2007) beantragt, dass in Zukunft vermieden wird, namentliche Abstimmungen zu Beginn der Abstimmungsstunde anzusetzen (Der Präsident antwortet ihm, dass die beiden namentlichen Abstimmungen in den den Abgeordneten zur Einsicht ausliegenden Listen eindeutig angegeben waren).

Zahlreiche Abgeordnete haben ihr beabsichtigtes Stimmverhalten für die namentlichen Abstimmungen über die Berichte Neil Parish (A6-0038/2007 und A6-0051/2007) mitgeteilt (siehe Anhang „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“).

(Die Sitzung wird von 12.30 Uhr bis 15.05 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT

Vizepräsident

11.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Es spricht Richard Corbett, der Bezug nehmend auf Punkt 13, „Zusammensetzung der Fraktionen“, die Frage der Zusammensetzung der IND/DEM-Fraktion anspricht.

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

12.   Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Günter Gloser (amtierender Präsident des Rates) und Benita Ferrero-Waldner (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Stefano Zappalà im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion, Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UENFraktion, Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Tobias Pflüger im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Karl von Wogau, Jan Marinus Wiersma, István Szent-Iványi, Caroline Lucas, Vittorio Agnoletto, Achille Occhetto, Jill Evans, Hubert Pirker, Ana Maria Gomes, Jana Hybášková und Bogdan Klich.

VORSITZ: Marek SIWIEC

Vizepräsident

Es sprechen Günter Gloser und Benita Ferrero-Waldner.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Angelika Beer, Caroline Lucas, Jill Evans, Jean Lambert und Gisela Kallenbach im Namen der Verts/ALEFraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0078/2007);

Annemie Neyts-Uyttebroeck und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0085/2007);

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà, Karl von Wogau, Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Bogdan Klich im Namen der PPE-DE-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung: Dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis 11. Mai 2007 in Wien im Hinblick auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Unterzeichnerstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (B6-0087/2007);

Ģirts Valdis Kristovskis und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0088/2007);

André Brie, Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Tobias Pflüger, Dimitrios Papadimoulis, Esko Seppänen, Jens Holm und Pedro Guerreiro im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen (B6-0093/2007);

Martin Schulz, Jan Marinus Wiersma, Ana Maria Gomes und Achille Occhetto im Namen der PSEFraktion zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen: Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien (B6-0095/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.8 des Protokolls vom 14.03.2007.

13.   Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder

Günter Gloser (amtierender Präsident des Rates) und Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Marie Panayotopoulos-Cassiotou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Jan Andersson im Namen der PSE-Fraktion, Hannu Takkula im Namen der ALDE-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Eva-Britt Svensson im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Kathy Sinnott im Namen der IND/DEM-Fraktion, Irena Belohorská, fraktionslos, Edit Bauer, Zita Gurmai, Marios Matsakis, Marek Aleksander Czarnecki, Pier Antonio Panzeri, Edite Estrela, Günter Gloser und Vladimír Špidla.

Die Aussprache wird geschlossen.

14.   Mitteilung der Kommission — Verbraucherschutzstrategie 2007-2013

Meglena Kuneva (Mitglied der Kommission) macht die Mitteilung.

Es sprechen nach dem „Catch the eye“-Verfahren, um Fragen zu stellen, auf die Meglena Kuneva antwortet: Zita Pleštinská, Evelyne Gebhardt, Marianne Thyssen, Malcolm Harbour, Andreas Schwab, Béatrice Patrie, Alexander Stubb, Olle Schmidt, Christel Schaldemose, Martin Dimitrov, Toine Manders, Piia-Noora Kauppi, Barbara Weiler, Czesław Adam Siekierski und Christopher Heaton-Harris.

Der Punkt ist geschlossen.

VORSITZ: Diana WALLIS

Vizepräsidentin

15.   Fragestunde (Anfragen an die Kommission)

Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an die Kommission (B6-0012/2007).

Erster Teil

Anfrage 44 (Claude Moraes): Straßenverkehr und Emissionen.

Stavros Dimas (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Claude Moraes, Sarah Ludford und Alexander Stubb.

Anfrage 45 (Liam Aylward): Umwelterziehung für Jugendliche.

Stavros Dimas beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Liam Aylward und Laima Liucija Andrikienė.

Anfrage 46 (Antonis Samaras): Anerkennung von Hochschulabschlüssen.

Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Antonis Samaras.

Zweiter Teil

Anfrage 47 (Marc Tarabella): Nichtanwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Rechte der Fluggäste im Fall von Überbuchung, Annullierung oder Verspätung von Flügen.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Marc Tarabella, Reinhard Rack und Jörg Leichtfried.

Anfrage 48 (Bernd Posselt): Magistrale für Europa.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Bernd Posselt, Paul Rübig und Jörg Leichtfried.

Anfrage 49 (Dimitrios Papadimoulis): Gerichtsentscheidung betreffend die Verrechnung von Schulden der öffentlichen Hand Griechenlands gegenüber Olympic Airways (OA).

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Dimitrios Papadimoulis und Georgios Papastamkos.

Die Anfragen 50, 52 und 53 werden schriftlich beantwortet.

Anfrage 54 (Rodi Kratsa-Tsagaropoulou): Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Verkehrssektor — insbesondere im Mittelmeerraum.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou.

Anfrage 55 wird schriftlich beantwortet.

Anfrage 56 (Danutė Budreikaitė): Neue Energiequellen.

Janez Potočnik (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Danutė Budreikaitė, Justas Vincas Paleckis und Paul Rübig.

Anfrage 57 (Teresa Riera Madurell): Frau und Wissenschaft.

Janez Potočnik beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Teresa Riera Madurell und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 58 (Sarah Ludford): Arzneimittelfälschung.

Günter Verheugen (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Sarah Ludford.

Anfrage 59 (Marie Panayotopoulos-Cassiotou): Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes in Europa.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Marie Panayotopoulos-Cassiotou und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 60 (Glenis Willmott): Technische Berufe in der EU.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Glenis Willmott.

Anfrage 61 (Georgios Papastamkos): Kohlendioxid-Emissionen von Autos.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Georgios Papastamkos.

Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage zum Ausführlichen Sitzungsbericht).

Der Teil der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 19.35 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Miguel Angel MARTÍNEZ MARTÍNEZ

Vizepräsident

16.   Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt * (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern (KOM(2006)0487 — C6-0330/2006 — 2006/0162(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Bernadette Bourzai (A6-0006/2007)

Es spricht Mariann Fischer Boel (Mitglied der Kommission).

Bernadette Bourzai erläutert den Bericht.

Es sprechen Duarte Freitas im Namen der PPE-DE-Fraktion, Marc Tarabella im Namen der PSE-Fraktion, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jean-Claude Martinez im Namen der ITS-Fraktion, Gábor Harangozó und Mariann Fischer Boel.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.4 des Protokolls vom 14.03.2007.

17.   Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 * (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006)0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Mary Lou McDonald (A6-0019/2007)

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Mary Lou McDonald erläutert den Bericht.

Es sprechen Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (Verfasserin der Stellungnahme TRAN), Marie Panayotopoulos- Cassiotou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Proinsias De Rossa, Robert Navarro und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.5 des Protokolls vom 14.03.2007.

18.   Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/2005 — 2005/0228(COD)) — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Jörg Leichtfried (A6-0023/2007)

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Jörg Leichtfried erläutert den Bericht.

Es sprechen Zsolt László Becsey im Namen der PPE-DE-Fraktion, Robert Evans im Namen der PSE-Fraktion, Arūnas Degutis im Namen der ALDE-Fraktion, Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Vladimír Remek im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Georg Jarzembowski, Inés Ayala Sender und Marios Matsakis.

VORSITZ: Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Vizepräsidentin

Es sprechen Jaromír Kohlíček, Luís Queiró, Silvia-Adriana Ţicău, Alojz Peterle, Christine De Veyrac und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.3 des Protokolls vom 14.03.2007.

19.   Illegale Vogeljagd in Malta (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0013/2007) von Marcin Libicki im Namen des PETI-Ausschusses an die Kommission: Illegale Vogeljagd in Malta (B6-0015/2007)

Marcin Libicki erläutert die mündliche Anfrage.

Stavros Dimas (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion, Anne Van Lancker im Namen der PSE-Fraktion, David Hammerstein Mintz im Namen der Verts/ALE-Fraktion, David Casa, Louis Grech, Joseph Muscat, John Attard-Montalto und Stavros Dimas.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 108 Absatz 5 GO eingereichter Entschließungsantrag:

David Hammerstein Mintz im Namen der Verts/ALE-Fraktion und Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion zu Fang und Jagd von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta (B6-0119/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.3 des Protokolls vom 15.03.2007.

20.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 385.050/OJME).

21.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 23.20 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Mechtild Rothe

Vizepräsidentin


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Ali, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Athanasiu, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Bachelot-Narquin, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Bonsignore, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Cashman, Caspary, Castex, Castiglione, Catania, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chervenyakov, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Christova, Chruszcz, Ciornei, Cioroianu, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Corina Creţu, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Konstantin Dimitrov, Martin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dîncu, Dobolyi, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, Ehler, Ek, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Färm, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Gobbo, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hegyi, Hellvig, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Husmenova, Hybášková, Ibrisagic, Ilchev, in 't Veld, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karatzaferis, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Koch-Mehrin, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lauk, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marine Le Pen, Le Rachinel, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liotard, Lipietz, Locatelli, Lombardo, López-Istúriz White, Losco, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maat, Maaten, McDonald, McGuinness, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Mantovani, Marinescu, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mathieu, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Moisuc, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Morillon, Morţun, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Mussolini, Musumeci, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Achille Occhetto, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parish, Parvanova, Paşcu, Patriciello, Patrie, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Polfer, Poli Bortone, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posdorf, Posselt, Post, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samaras, Samuelsen, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Frithjof Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Shouleva, Siekierski, Sifunakis, Silaghi, Silva Peneda, Simpson, Sinnott, Siwiec, Skinner, Škottová, Smith, Sofianski, Sommer, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stoyanov, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Susta, Svensson, Swoboda, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Ţicău, Ţîrle, Titford, Titley, Toia, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Vaidere, Vakalis, Vălean, Valenciano Martínez-Orozco, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vidal-Quadras, Vigenin, de Villiers, Vincenzi, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Xenogiannakopoulou, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie *

Bericht: Neil PARISH (A6-0038/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

352, 29, 11

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

IND/DEM: Schlussabstimmung

2.   Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 *

Bericht: Neil PARISH (A6-0051/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

463, 4, 17

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

3.   Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin *

Bericht: Janusz LEWANDOWSKI (A6-0056/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

4.   Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I

Bericht: Wolf KLINZ (A6-0027/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

gesamter Text

115

ALDE, PPE-DE+ PSE

 

+

 

1-114

Ausschuss

 

 

Erw. 4

116

SANCHEZ PRESEDO u.a.

 

Z

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

5.   Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft

Bericht: Richard HOWITT (A6-0471/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

nach § 1

16

GUE/NGL

 

-

 

17

GUE/NGL

 

-

 

§ 4

6

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 5

7

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 6

8

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 27

9

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 29

4

ALDE

 

-

 

1

Verts/ALE

 

-

 

§ 32

10S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 33

11S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 37

12S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 42

13

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 43

14S

PSE + PPE-DE

 

+

 

5

ALDE

 

 

§ 46

2

Verts/ALE

 

-

 

§ 63

15S

PSE + PPE-DE

 

+

 

nach Erwägung A

3

ITS

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

6.   Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010

Bericht: Amalia SARTORI (A6-0033/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

5

GUE/NGL

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

-

263, 351, 10

§ 3

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 4 Spiegelstrich 1

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 4 Spiegelstrich 2

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

nach § 4

1

Verts/ALE

EA

-

315, 325, 19

§ 5

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

§ 8 Spiegelstrich 5

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

nach § 8

6

GUE/NGL

 

-

 

7

GUE/NGL

 

-

 

§ 9

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3

+

 

4

+

 

§ 10

4

PPE-DE

 

+

 

§ 11

8

GUE/NGL

 

-

 

§ 16

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 17

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

3

+

 

§ 18

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§ 20

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

437, 227, 18

§ 21

2

Verts/ALE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 23 Einleitung

3

Verts/ALE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 23 Spiegelstrich 1

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 23 Spiegelstrich 4

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

383, 268, 13

3

-

 

§ 23 Spiegelstrich 5

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 23 Spiegelstrich 6

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

§ 24

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 26

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 27

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 28

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 30

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 32

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 33

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§ 34

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 35

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 1

1. Teil: ohne die Worte „keinen einzigen neuen Gesetzesvorschlag enthält“

2. Teil: diese Worte

§ 4 Spiegelstrich 1

1. Teil: ohne die Worte „(beispielsweise Zwang zum Tragen von Burka, Nikab oder einer Maske)“

2. Teil: diese Worte

§ 18

1. Teil: bis „von Ausbeutung zu werden“

2. Teil: Rest

§ 24

1. Teil: bis „zu erwarten sind“

2. Teil: Rest

§ 33

1. Teil: ohne den Wortbestandteil „Pflicht-“ von „Pflichtbesuch“

2. Teil: der Wortbestandteil „Pflicht-“

§ 35

1. Teil: bis „zu fördern“

2. Teil: Rest

IND/DEM

§ 3

1. Teil: bis „Bewertungszyklus festzulegen“

2. Teil: Rest

§ 23 Einleitung

1. Teil: ohne die Worte „die Kommission auf, zusammen mit den“

2. Teil: diese Worte

§ 26

1. Teil: ohne die Worte „unter Heranziehung der Arbeiten ... ermittelten Fortschritte“

2. Teil: diese Worte

PPE-DE, IND/DEM

§ 8 Spiegelstrich 5

1. Teil: bis „gefördert wird“

2. Teil: Rest

§ 9:

1. Teil: bis „das Recht der Frauen auf Gesundheit“

2. Teil: bis „reproduktiver Gesundheit zu gewährleisten“

3. Teil:„bis HIV/Aids“

4. Teil: Rest

§ 17

1. Teil: bis „Effizienz von“

2. Teil: bis „Frauenquoten oder -“

3. Teil: Rest

§ 20

1. Teil: ohne die Worte „und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung“

2. Teil: diese Worte

§ 23, tiret 4

1. Teil: ohne die Worte „und männliche Mitbewohner“ und „obligatorischen“

2. Teil:„und männlichen Mitbewohnern“

3. Teil:„obligatorischen“

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: § 4 Spiegelstriche 2, 5, § 23 Spiegelstriche5 und 6, §§28 und 32

IND/DEM: §§ 5, 16, 23 Spiegelstrich 1, §§ 27, 32, 33, 34 und 35

Sonstiges

Amalia Sartori hat im Namen der PPE-DE-Fraktion folgende Änderung zu Ziffer 30 vorgeschlagen:

30. ist der Auffassung, dass die Verbreitung positiver Beispiele durch die Medien sowohl über die Rolle der Frau in der Gesellschaft als auch über ihre Leistungen in allen Bereichen, die hervorgehoben werden sollten, um ein positives Bild von Frauen zu schaffen und die Beteiligung anderer Frauen und von Männern an der Verwirklichung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu fördern, ein wirksames Instrument darstellt, um die negativen Stereotype zu bekämpfen, mit denen Frauen zu kämpfen haben; fordert daher die Kommission auf, Initiativen, beispielsweise im Rahmen des Programms Media 2007, zu fördern, durch die die Medien z.B. durch ständige Konsultationsforen mit den Medienbetreibern für die von ihnen verbreiteten Stereotypen sensibilisiert werden und die Chancengleichheit gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung junger Männer und Frauen;

7.   Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Bericht: Katalin LÉVAI (A6-0053/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

4

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 5

5

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 15

6

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 18

7S

ALDE

 

-

 

§ 8

8

ALDE

 

-

 

Erwägung D

1S

ALDE

 

-

 

Erwägung N

2

ALDE

 

-

 

Erwägung W

3S

ALDE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Parish A6-0038/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 352

ALDE: Attwooll, Busk, Cappato, Ciornei, Costa, Degutis, De Sarnez, Dičkutė, Duff, Fourtou, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Oviir, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Manolakou, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pflüger, Remek, Seppänen, Triantaphyllides, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Louis, Lundgren

ITS: Claeys, Dillen, Lang, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Rivera

PPE-DE: Anastase, Audy, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Braghetto, Brepoels, Březina, Brunetta, Carollo, Casa, Castiglione, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Konstantin, Dimitrov Martin, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Fatuzzo, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Hennicot-Schoepges, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jałowiecki, Jarzembowski, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelemen, Klamt, Koch, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langendries, Lechner, López-Istúriz White, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marinescu, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, van Nistelrooij, Pack, Papastamkos, Peterle, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Spautz, Šťastný, Stevenson, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Thyssen, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Ventre, Weber Manfred, von Wogau, Wohlin, Záborská, Zaleski, Zappalà

PSE: Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, Berman, Bliznashki, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Carlotti, Chervenyakov, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, De Vits, Dîncu, El Khadraoui, Ettl, Fernandes, Ferreira Anne, Gebhardt, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Groote, Hänsch, Haug, Hughes, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Lévai, Liberadzki, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mihalache, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Paparizov, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sârbu, Scheele, Schulz, Sifunakis, Simpson, Stockmann, Swoboda, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Wiersma, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Berlato, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Tatarella

Verts/ALE: Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Hammerstein Mintz, Harms, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Romeva i Rueda, Schlyter, Staes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 29

ALDE: Silaghi

IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise

ITS: Le Pen Jean-Marie, Mote

NI: Allister, Helmer

PPE-DE: Atkins, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Chichester, Dover, Harbour, Jackson, Tannock

PSE: Andersson, Hedh, Schaldemose, Segelström, Westlund

UEN: Camre

Enthaltungen: 11

IND/DEM: Krupa, Tomczak

ITS: Martinez

NI: Kilroy-Silk

PPE-DE: Duchoň, Fajmon, Škottová, Strejček, Vlasák, Zahradil

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Jan Christian Ehler, Albert Deß, Eija-Riitta Korhola, John Purvis, Antolín Sánchez Presedo, Gérard Onesta, Romano Maria La Russa, Sebastiano (Nello) Musumeci, Liam Aylward, Konrad Szymański, Christa Klaß, Avril Doyle, Anja Weisgerber, Gérard Deprez, Marcin Libicki, Michał Tomasz Kamiński, Jacek Protasiewicz, Ville Itälä, Glyn Ford, Giovanni Claudio Fava, José Albino Silva Peneda, Piia-Noora Kauppi, Etelka Barsi-Pataky, Alain Lipietz, Alexander Radwan, Ria Oomen-Ruijten, Renate Sommer, Richard James Ashworth, Nirj Deva, David Martin, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Fernand Le Rachinel, Rosa Miguélez Ramos, Edite Estrela, Margrietus van den Berg, Richard Corbett, Jo Leinen, Michael Gahler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Luisa Morgantini, Alexandra Dobolyi, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Carlos Carnero González, María Sornosa Martínez, Dorette Corbey, Søren Bo Søndergaard, Ieke van den Burg, Daniel Hannan, Christopher Heaton-Harris, Lilli Gruber, Lutz Goepel, Alfredo Antoniozzi, Mario Mauro, Mario Mantovani, Amalia Sartori, Thierry Cornillet, Astrid Lulling, Lívia Járóka, Béla Glattfelder, Rainer Wieland, Maria Martens, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Bernard Poignant, Francesco Musotto, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Andreas Schwab, Christoph Konrad, Małgorzata Handzlik, Werner Langen, Evgeni Kirilov, Catherine Stihler, Zdzisław Zbigniew Podkański, Janusz Wojciechowski

Nein-Stimmen: Geoffrey Van Orden, Jens-Peter Bonde, Martin Callanan, Robert Sturdy, Nils Lundgren,

Enthaltungen: Kathy Sinnott,

2.   Bericht Parish A6-0051/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 463

ALDE: Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cornillet, Costa, Degutis, De Sarnez, Dičkutė, Duff, Fourtou, Geremek, Gibault, Griesbeck, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Matsakis, Mohácsi, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Silaghi, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Toia, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Manolakou, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pflüger, Remek, Seppänen, Svensson, Triantaphyllides, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Goudin, Lundgren, Tomczak

ITS: Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Martinez, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Giertych, Helmer, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Carollo, Casa, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Konstantin, Dimitrov Martin, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Fajmon, Fatuzzo, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, López-Istúriz White, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marinescu, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Őry, Ouzký, Pack, Papastamkos, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Škottová, Sofianski, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Ventre, Vlasák, Weber Manfred, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zvěřina

PSE: Andersson, Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Carlotti, Casaca, Cashman, Chervenyakov, Chiesa, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dîncu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gurmai, Hänsch, Haug, Hedh, Howitt, Hughes, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Lévai, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mihalache, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Paasilinna, Pahor, Paparizov, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sifunakis, Simpson, Skinner, Stockmann, Swoboda, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Berlato, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Libicki, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Poli Bortone, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Szymański, Tatarella, Zapałowski

Verts/ALE: Auken, Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Harms, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter, Schmidt Frithjof, Staes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 4

NI: Kilroy-Silk

PPE-DE: Sumberg, Zwiefka

UEN: Masiel

Enthaltungen: 17

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Krupa, Louis, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Mote

PSE: Creţu Corina

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Timothy Kirkhope, Kathy Sinnott, Geoffrey Van Orden, Jan Christian Ehler, Eija-Riitta Korhola, Margrietus van den Berg, Avril Doyle, Anja Weisgerber, Gérard Deprez, Marcin Libicki, Michał Tomasz Kamiński, Jacek Protasiewicz, Ville Itälä, Glyn Ford, Giovanni Claudio Fava, José Albino Silva Peneda, Piia-Noora Kauppi, Etelka Barsi-Pataky, Alain Lipietz, Alexander Radwan, Ria Oomen-Ruijten, Renate Sommer, Richard James Ashworth, Nirj Deva, David Martin, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Fernand Le Rachinel, Rosa Miguélez Ramos, Edite Estrela, Margrietus van den Berg, Richard Corbett, Jo Leinen, Michael Gahler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Luisa Morgantini, Alexandra Dobolyi, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Carlos Carnero González, María Sornosa Martínez, Dorette Corbey, Søren Bo Søndergaard, Ieke van den Burg, Daniel Hannan, Christopher Heaton-Harris, Lilli Gruber, Lutz Goepel, Alfredo Antoniozzi, Mario Mauro, Mario Mantovani, Amalia Sartori, Thierry Cornillet, Astrid Lulling, Lívia Járóka, Béla Glattfelder, Rainer Wieland, Maria Martens, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Bernard Poignant, Francesco Musotto, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Andreas Schwab, Christoph Konrad, Evgeni Kirilov, Małgorzata Handzlik, Catherine Stihler, Zdzisław Zbigniew Podkański, Janusz Wojciechowski


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0058

Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0012) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0057/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0038/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0059

Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0048) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0076/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0051/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0060

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0448) (1),

gestützt auf die Artikel 37, 279 und 308 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0277/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0056/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0061

Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166 (COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0507) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 55 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0298/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0027/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC1-COD(2006)0166

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2007/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2007/44/EG).

P6_TA(2007)0062

Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“ (KOM(2006)0136),

unter Hinweis auf die beiden maßgeblichen international vereinbarten Standards für das Verhalten von Unternehmen, nämlich die zuletzt 2001 geänderte „Trilaterale Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), und die zuletzt 2000 geänderten „Leitsätze für multinationale Unternehmen“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), sowie unter Hinweis auf die unter der Schirmherrschaft anderer internationaler Organisationen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank vereinbarten Verhaltenskodizes und die unter der Schirmherrschaft der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) erfolgten Bemühungen im Hinblick auf die Tätigkeiten von Unternehmen in Entwicklungsländern,

unter Hinweis auf die 1998 angenommene IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie ihrer Übereinkommen über Kernarbeitsnormen hinsichtlich der Abschaffung der Zwangsarbeit, Übereinkommen 29 (1930) und 105 (1957), Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen, Übereinkommen 87 (1948) und 98 (1949), Abschaffung der Kinderarbeit, Übereinkommen 138 (1973) und 182 (1999), und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, Übereinkommen 100 (1951) und 111 (1958),

unter Hinweis auf die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 und insbesondere die Verkündung, dass jeder Einzelne und jedes Organ der Gesellschaft aufgefordert wird, seinen Beitrag zur Gewährleistung der allgemeine Einhaltung der Menschenrechte zu leisten, sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen von 1979, die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten indigener Bevölkerungen von 1994 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989,

unter Hinweis auf das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung von 1997,

unter Hinweis auf die G3 Sustainability Reporting Guidelines (Leitlinien für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit von 2006) der Global Reporting Initiative (GRI),

unter Hinweis auf den im Juli 2000 ins Leben gerufenen Globalen Pakt der Vereinten Nationen,

unter Hinweis darauf, dass der Globale Pakt der Vereinten Nationen und die Global Reporting Initiative am 6. Oktober 2006 bekannt gegeben haben, dass sie ein „strategisches Bündnis“ eingegangen sind,

unter Hinweis auf den Entwurf für UN-Normen zur Verantwortung der transnationalen Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte vom Dezember 2003,

unter Hinweis auf die Ergebnisse des Weltgipfels der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von 2002 in Johannesburg, insbesondere die Forderung nach zwischenstaatlichen Initiativen zur Rechenschaftspflicht der Unternehmen und die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Dezember 2002 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an den Gipfel,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Thema „Auf dem Weg zu globalen Partnerschaften — Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und allen in Frage kommenden Partnern, insbesondere dem Privatsektor“ vom 10. August 2005,

unter Hinweis auf die Ernennung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, dessen Zwischenbericht vom 22. Februar 2006 über Menschenrechte und transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen sowie die regionalen Konsultationen vom 27. und 28. März 2006 in Johannesburg und vom 26. und 27. Juni 2006 in Bangkok,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 1999 zu EU-Normen für in Entwicklungsländern tätige europäische Unternehmen im Hinblick auf die Entwicklung eines europäischen Verhaltenskodexes (1), worin die Schaffung eines exemplarischen europäischen Verhaltenskodexes und eines entsprechenden europäischen Überwachungsrahmens empfohlen wird,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2), die — außer im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Dänemark und anderen Mitgliedstaaten — das Brüsseler Übereinkommen von 1968 ablöst,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 3. Dezember 2001 zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2002 zu dem Grünbuch der Kommission über die Förderung der europäischen Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Mai 2003 zu der Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung (6),

unter Hinweis auf die Empfehlung 2001/453/EG der Kommission vom 30. Mai 2001 zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in Jahresabschluss und Lagebericht von Unternehmen: Ausweis, Bewertung und Offenlegung (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission „Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung“ (8),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003) 0615),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2003 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen (10),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (11),

unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Europäischen Multi-Stakeholder-CSR-Forums vom 29. Juni 2004, insbesondere die Empfehlung 7, die die Schaffung eines Rechtsrahmens für die soziale Verantwortung von Unternehmen unterstützt,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die soziale Dimension der Globalisierung — der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ (KOM(2004)0383),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (12) ,

unter Hinweis auf den Europäischen Rat vom 22. und 23. März 2005, der eine Neubelebung der Lissabon-Strategie zur Folge hatte, wobei der Schwerpunkt auf der Partnerschaft zwischen den Institutionen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft im Bereich der „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze“ liegen soll,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2005 zur Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung der Kinderarbeit (13),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung — Ein Aktionsprogramm (KOM(2005)0658) und die vom Europäischen Rat am 15. und 16. Juni 2006 angenommene EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens (14),

unter Hinweis auf das neue Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS+), das seit 1. Januar 2006 in Kraft ist und zuerst durch die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (15) umgesetzt wurde und den zollfreien Zugang bzw. Vergünstigungen für eine steigende Zahl von Produkten garantiert und außerdem neue Anreize für verletzliche Länder mit besonderem Handels-, Finanz- und Entwicklungsbedarf umfasst,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern — Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249),

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission zur Europäischen Transparenz-Initiative (KOM(2006) 0194),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und Entwicklung (16),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union — Aktionsplan“ (KOM(2003)0284) (Aktionsplan zu Corporate Governance),

unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 5. Oktober 2006 organisierte Anhörung zum Thema „Corporate Social Responsibility — is there a European approach?“ (Soziale Verantwortung der Unternehmen — gibt es einen europäischen Ansatz?),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0471/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Unternehmen nicht als Vertreter der staatlichen Stellen betrachtet werden sollten, wenn diese es versäumen, die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards zu überwachen,

1.

ist davon überzeugt, dass wachsende soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen im Verbund mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht der Unternehmen ein wesentliches Element des europäischen Sozialmodells, der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Bewältigung der sozialen Herausforderungen der wirtschaftlichen Globalisierung darstellt;

2.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility — CSR), die der Diskussion darüber innerhalb der Europäischen Union neuen Schwung verleiht; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass einige der wichtigsten Beteiligten Besorgnis angesichts der mangelnden Transparenz und Ausgewogenheit der vor der Annahme durchgeführten Konsultationen geäußert haben;

3.

erkennt an, dass zwischen den verschiedenen Beteiligten nach wie vor über eine geeignete Definition des Begriffs der sozialen Verantwortung von Unternehmen diskutiert wird und dass der Ansatz, „über die Einhaltung der Normen hinauszugehen“, es manchen Unternehmen ermöglichen kann, sich auf soziale Verantwortung zu berufen und dabei gleichzeitig lokales oder internationales Recht nicht einzuhalten; ist der Ansicht, dass die EU-Hilfe für Regierungen von Drittstaaten, die der Umsetzung von Sozial- und Umweltregelungen dient, die im Einklang mit internationalen Übereinkommen stehen, zusammen mit wirksamen Kontrollsystemen eine notwendige Ergänzung im Hinblick auf die weltweite Förderung der sozialen Verantwortung der europäischen Unternehmen bildet;

4.

anerkennt, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen von der Kommission definiert wird als die freiwillige Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in Unternehmensabläufe, zusätzlich zu Vorschriften und vertraglichen Verpflichtungen; glaubt, dass CSR-Maßnahmen weder einen Ersatz für angemessene Regelungen in den einschlägigen Bereichen noch einen verdeckten Ansatz zur Einführung einer solchen Gesetzgebung darstellen, sondern als eigenständige Maßnahmen gefördert werden sollten;

5.

stellt fest, dass man zu der Auffassung gelangen könnte, dass die Vielfalt freiwilliger CSR-Initiativen verhindert, dass CSR-Maßnahmen ergriffen werden, und dass sie die Unternehmen davon abschreckt, glaubhaftere oder ehrgeizigere CSR-Maßnahmen zu verfolgen, obwohl man freilich auch argumentieren könnte, dass diese Vielfalt die Unternehmen weiter inspiriert; fordert die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Verfahren zu fördern, die sich aus freiwilligen CSR-Initiativen ergeben; ist der Auffassung, dass die Kommission auch die Erstellung eines Kriterienkatalogs in Erwägung ziehen sollte, der von den Unternehmen zu beachten ist, wenn sie sich als sozial verantwortlich bezeichnen wollen;

6.

ist der Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit freiwilliger CSR-Maßnahmen weiterhin von der Verpflichtung zur Übernahme der bestehenden, international vereinbarten Normen und Grundsätze und von einem Multi-Stakeholder-Ansatz abhängt, wie vom MSF empfohlen, sowie von der Durchführung einer unabhängigen Überwachung und Überprüfung;

7.

ist der Auffassung, dass die Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union den Punkt erreicht hat, an dem der Akzent von den „Prozessen“ hin zu den „Ergebnissen“ verschoben werden und zu einem messbaren und transparenten Beitrag der Unternehmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Umweltzerstörung in Europa und der ganzen Welt führen sollte;

8.

erkennt an, dass viele Unternehmen bereits große und wachsende Anstrengungen unternehmen, um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden;

9.

stellt fest, dass Märkte und Unternehmen in Europa sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden; ist deshalb der Auffassung, dass der Ansatz, „eine Lösung für alle“ anwenden zu wollen und allen Unternehmen dasselbe Verhaltensmodell vorzuschreiben, nicht geeignet ist und die Akzeptanz des CSR-Konzepts bei den Unternehmen kaum erhöhen wird; ist außerdem der Auffassung, dass der Schwerpunkt auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft gelegt werden sollte, insbesondere auf das Bewusstsein der Verbraucher für verantwortungsvolle Produktion, um die Akzeptanz der sozialen Verantwortung bei den Unternehmen zu fördern, was ein langwieriges Unterfangen und für den jeweiligen nationalen oder regionalen Zusammenhang von Bedeutung ist;

10.

unterstreicht, dass sich die soziale Verantwortung von Unternehmen mit neuen Themen wie dem lebenslangen Lernen, der Arbeitsorganisation, der Chancengleichheit, der sozialen Eingliederung, der nachhaltigen Entwicklung und der Ethik befassen muss, damit sie als ergänzendes Instrument bei der Bewältigung des industriellen Wandels und der Umstrukturierungen dienen kann;

Die EU-Diskussion über CSR

11.

nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, ein Europäisches Bündnis für die soziale Verantwortung von Unternehmen (Bündnis) in Partnerschaft mit verschiedenen Unternehmensnetzen zu schaffen; empfiehlt der Kommission, selbst für eine zentrale Koordinierungsstelle zu sorgen, um das Bewusstsein von der Mitgliedschaft im Bündnis und für dessen Aktivitäten sicherzustellen und klare Ziele und Fristen sowie eine strategische Vision seiner Arbeit zu vereinbaren; ermutigt alle europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten, die in Europa tätig sind, — ob groß oder klein — sich dieser Initiative anzuschließen, damit das Bündnis durch die Mitwirkung anderer Beteiligter gestärkt wird;

12.

ist der Auffassung, dass der soziale Dialog ein wirksames Mittel gewesen ist, CSR-Initiativen zu fördern, und dass auch die europäischen Betriebsräte eine konstruktive Rolle bei der Entwicklung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen gespielt haben;

13.

schlägt vor, dass eine deutlich stärkere Übernahme von CSR-Maßnahmen durch EU-Unternehmen, die Entwicklung neuer Modelle für bewährte Verfahren von bei verschiedenen CSR-Aspekten unbestritten führenden Unternehmen und Betriebsräten sowie die Erarbeitung und Förderung einer speziellen Politik und Gesetzgebung der Europäischen Union im Hinblick auf die soziale Verantwortung von Unternehmen sowie die Bewertung der Auswirkungen dieser Initiativen auf Umwelt, Menschen- und soziale Rechte die grundlegenden Erfolgsindikatoren für das Bündnis bilden könnten; schlägt ebenfalls vor, dass für die Arbeit der unter seinem Dach eingerichteten „Labors“, wie von CSR-Europa vorgeschlagen, eine Frist von insgesamt zwei Jahren vorgesehen werden sollte;

14.

stellt fest, dass die erneute Einberufung des MSF im Rahmen der Arbeiten an der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen sehr spät erfolgt ist und dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um bei verschiedenen Beteiligten Vertrauen dafür aufzubauen, dass ein echter Dialog stattfinden kann und die Maßnahmen und Programme der Europäischen Union zur Förderung und Verwirklichung der sozialen Verantwortung innerhalb der EU-Wirtschaft auch tatsächlich Folgen haben; ist der Ansicht, dass es gilt, Lehren aus den Erfahrungen mit der Tätigkeit des MSF in den vergangenen zwei Jahren zu ziehen, die insoweit positiv war, als man die Regel „no fame, no shame“ befolgte und insbesondere auf unabhängige Berichterstatter zurückgriff; betont jedoch, dass Verbesserungen im Hinblick auf die Konsensfindung notwendig sind; spricht sich im Übrigen nachdrücklich dafür aus, dass die Vertreter der Kommission aktiver in die Diskussion eingreifen;

15.

fordert die Kommission auf, Vertreter einer Reihe nationaler, regionaler und lokaler Regierungen einzuladen, die sich verpflichtet haben, das Auftragswesen und andere staatliche Instrumente zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzusetzen, ein eigenes „Labor“ im Rahmen des Bündnisses zu bilden und seine Erkenntnisse in dessen künftige Arbeit einzubringen;

16.

unterstützt die Anstrengungen der Kommission, die Mitgliedschaft im MSF auszuweiten und Investoren, den Bildungssektor und staatliche Stellen einzubeziehen, wobei es jedoch darauf besteht, dass weiterhin die Chance für einen nachhaltigen Dialog zur Erreichung vereinbarter Ziele bestehen bleiben muss;

17.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Fortschritte der sozialen Verantwortung von Unternehmen die stärkere Beteiligung von Frauen am MSF sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;

18.

unterstützt alle Forderungen nach einer Offenbarungspflicht für Unternehmens- und andere Lobbyisten und nach einem ausgewogenen Zugang von Firmenzusammenschlüssen und anderen Gruppen von Beteiligten zu den politischen Gestaltungsprozessen der Europäischen Union;

Die Verbindung zwischen CSR und Wettbewerbsfähigkeit

19.

begrüßt das Ziel der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie zu verknüpfen, insbesondere da es der Auffassung ist, dass ein ernsthafter Ansatz von Firmen betreffend die soziale Verantwortung von Unternehmen sowohl zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen als auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern sowie zur Erforschung und Entwicklung im Hinblick auf technologische Innovation beitragen kann; unterstützt den Grundsatz des „verantwortungsvollen Wettbewerbs“ als Bestandteil des Kommissionsprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; fordert die europäischen Unternehmen auf, in ihrer Berichterstattung auf ihren Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Ziele einzugehen;

20.

erkennt an, dass wirksame Wettbewerbsregeln innerhalb und außerhalb Europas ein wesentliches Element für ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren darstellen, indem insbesondere örtliche KMU fair behandelt werden und Zugang erhalten;

21.

bekräftigt, dass die Durchführung verantwortungsvoller, nicht diskriminierender Einstellungsverfahren im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen, die zu einer Förderung der Beschäftigung von Frauen und Menschen mit Behinderungen führen, zur Erreichung der Lissabon-Ziele beiträgt;

22.

nimmt den Widerspruch zwischen den wettbewerbsfördernden Strategien von Unternehmen, die ständige Verbesserungen in Bezug auf Flexibilität und Kosten anstreben, und den freiwilligen CSR-Verpflichtungen, die ausbeuterische Beschäftigungspraktiken vermeiden und langfristige Beziehungen mit Lieferanten fördern wollen, zur Kenntnis; begrüßt einen weiteren Dialog über dieses Thema;

23.

empfiehlt in dieser Hinsicht, Bewertung und Begleitung der als sozial verantwortlich anerkannten europäischen Unternehmen auch auf ihre Tätigkeiten und die Tätigkeiten ihrer Subunternehmen außerhalb der Europäischen Union auszuweiten, um sicherzugehen, dass die soziale Verantwortung im Einklang mit den IAO-Übereinkommen, insbesondere den Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit, zum Verbot der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit sowie speziell den Übereinkommen zu Frauen, Migranten, indigenen Völkern und Minderheitengruppen, auch Drittländern, insbesondere den Entwicklungsländern, zugute kommt;

24.

erkennt die soziale Verantwortung von Unternehmen als wichtigen Antrieb für Unternehmen an und fordert, dass die Sozialpolitik — wie die Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern, eine faire Lohn- und Gehaltspolitik, die Nichtdiskriminierung und die Förderung des lebenslangen Lernens — sowie umweltpolitische Maßnahmen, vor allem die dynamische Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, sowohl bei der Unterstützung neuer Produkte und Prozesse mittels der EU-Politik zur Förderung von Innovation und Handel einbezogen werden als auch in die Konzeption sektoraler, subregionaler und kommunaler Wettbewerbsstrategien;

25.

betont, dass Unternehmen, die soziale Verantwortung zeigen, einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Ungleichheiten leisten, von denen vor allem Frauen und benachteiligte Personen, darunter Menschen mit Behinderungen, auf dem Arbeitsmarkt insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Sozialleistungen, der Ausbildung, des beruflichen Aufstiegs und einer gerechten Lohn- und Gehaltspolitik betroffen sind; betont, dass Unternehmen ihre Einstellungspolitik an der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (17) ausrichten sollten;

CSR-Instrumente

26.

begrüßt den in den letzten Jahren zu beobachtenden Trend größerer Unternehmen, freiwillige Sozialund Umweltberichte zu veröffentlichen; stellt fest, dass die Anzahl dieser Berichte seit 1993 kontinuierlich gestiegen ist, inzwischen jedoch ziemlich unverändert bleibt und diejenigen Berichte, die sich an international vereinbarte Standards und Grundsätze halten, die gesamte Zuliefererkette erfassen oder unabhängige Kontroll- und Prüfinstanzen einbeziehen, in der Minderheit sind;

27.

erinnert die Kommission an die Aufforderung des Parlaments, einen Vorschlag zur Änderung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (18) (4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie) vorzulegen, um neben den Erfordernissen des Finanzaudits der Unternehmen auch eine umfassende Sozial- und Umweltberichterstattung einzubeziehen; hält es für wichtig, eine Sensibilisierung für die Bestimmungen über die Berücksichtigung der Sozial- und Umweltberichterstattung im Rahmen der oben genannten Empfehlung 2001/453/EG der Kommission zur Offenlegung von Umweltaspekten, der oben genannten Richtlinie 2003/51/EG zur Modernisierung des Jahresabschlusses und der Richtlinie 2003/71/EG (19) betreffend Prospekte zu gewährleisten; befürwortet deren zügige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten und fordert die Durchführung von Studien über ihre effiziente Anwendung, damit eine Sensibilisierung gewährleistet werden kann;

28.

erkennt die derzeitigen Grenzen des „CSR-Sektors“ hinsichtlich Messung des Unternehmensverhaltens, Sozialaudit und Zertifizierung, insbesondere in Bezug auf Kosten, Vergleichbarkeit und Unabhängigkeit, an und ist der Auffassung, dass es notwendig sein wird, einen professionellen Rahmen mit speziellen Qualifikationen auf diesem Gebiet zu entwickeln;

29.

empfiehlt der Kommission, die Pflichten der Führungskräfte von Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten auszuweiten und ihnen aufzuerlegen, alle schädlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen der Tätigkeiten ihres Unternehmens zu minimieren;

30.

bekräftigt seine Unterstützung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), insbesondere seine Forderung nach externer Überprüfung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dieses System zu fördern und ist der Auffassung, dass entsprechende Systeme für den Schutz der Arbeitnehmer, Sozial- und Menschenrechte entwickelt werden müssen;

31.

unterstützt den Verhaltenskodex der Internationalen Allianz für soziale und ökologische Akkreditierung und Kennzeichnung (ISEAL) als führendes Beispiel für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Kennzeichnungsinitiativen, die der Schaffung neuer Soziallabels auf nationaler oder europäischer Ebene vorzuziehen ist;

32.

fordert die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen, in dessen Rahmen Opfer, einschließlich Drittstaatsangehörige, bei den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten gegen europäische Unternehmen klagen können;

33.

nimmt die Nichtberücksichtigung des Themas der sozial verantwortlichen Investitionen in der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen zur Kenntnis; befürwortet die volle Einbeziehung der Anleger als Beteiligte in die Diskussion über die soziale Verantwortung der Unternehmen auf EU-Ebene, einschließlich innerhalb des Rahmens des MSF; unterstützt die Forderungen der Industrie, die eher Transparenz als die verbindliche Einführung EU-weiter „Grundsätze der Offenlegung der Anlagen“ im Hinblick auf Investmentfonds wünscht;

34.

betont, dass die Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Schaffung neuer Anreize für verantwortungsvolle Produktion und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren geht; ist jedoch der Auffassung, dass die derzeitige Situation für die Verbraucher undurchschaubar ist wegen der verwirrenden Vielfalt der verschiedenen nationalen Produktstandards und -kennzeichnungssysteme, die zur Untergrabung bestehender sozialer Gütesiegel beiträgt; weist darauf hin, dass den Unternehmen gleichzeitig erhebliche Kosten entstehen, wenn sie sich auf eine Vielzahl von jeweils unterschiedlichen nationalen Anforderungen und Standards einstellen müssen; hebt ferner hervor, dass es insbesondere für kleine Länder mit hohen Kosten verbunden ist, Überwachungsmechanismen zu schaffen, um die Vergabe sozialer Gütesiegel zu kontrollieren;

35.

unterstützt die Anstrengungen von Eurostat, im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung Indikatoren zur Leistungsmessung auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu entwickeln, und die Absicht der Kommission, neue Indikatoren zu entwickeln, um das Wissen über und den Verbrauch von Produkten mit EU-Umweltzeichen und den Anteil EMAS-registrierter Unternehmen an der Produktion zu messen;

36.

erinnert an frühere Überlegungen betreffend die Ernennung eines EU-Beauftragten für die soziale Verantwortung von Unternehmen, der auf Antrag von Unternehmen oder beteiligten Akteuren unabhängige Untersuchungen in diesem Bereich durchführt; fordert, in der Zukunft über diesen und ähnliche Vorschläge weiterhin nachzudenken;

Bessere Rechtsetzung und CSR

37.

ist der Auffassung, dass CSR-Maßnahmen gefördert werden können durch eine intensivere Sensibilisierung für dieses Thema und eine bessere Anwendung der bestehenden gesetzlichen Instrumente; fordert die Kommission auf, Sensibilisierungskampagnen zu organisieren und zu fördern und die Einführung der Direkthaftung im Ausland gemäß dem Brüsseler Übereinkommen sowie die Anwendung der Richtlinien 84/ 450/EWG (20) zu irreführender Werbung und 2005/29/EG zu unlauteren Handelspraktiken und die Einhaltung der freiwilligen CSR-Verhaltenskodizes durch die Unternehmen zu überwachen;

38.

bekräftigt die Notwendigkeit, eine einfache und sofort verständliche Sprache zu benutzen, um die Unternehmen zur Förderung der sozialen Verantwortung anzuspornen;

39.

bekräftigt, dass die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene größere Anstrengungen unternehmen sollten, um die Chancen, die sich durch die Überarbeitung der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen von 2004 bieten, zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu nutzen, indem soziale und umweltpolitische Kriterien bei möglichen Zulieferern gefördert werden und gleichzeitig anerkannt wird, dass zusätzliche administrative Belastungen für die kleinen und mittleren Unternehmen vermieden werden müssen, weil dies sie davon abhalten könnte, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, und um, wo nötig, also auch im Korruptionsfall, Unternehmen auszuschließen; fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf, bei allen Zuschüssen und Darlehen an Privatunternehmen strikte, mit eindeutigen Klagemöglichkeiten versehene Sozial- und Umweltkriterien anzuwenden, entsprechend dem Modell, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen und der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen — wie in den Niederlanden — bzw. an den CSR-Standard SA8000 — wie in verschiedenen italienischen Provinzen — zu knüpfen; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten Schritte unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass sämtliche Exportkreditbürgschaften die höchsten Umwelt- und Sozialkriterien erfüllen und nicht für Projekte gewährt werden sollten, die den vereinbarten politischen Zielen der Europäischen Union, beispielsweise im Hinblick auf Energie oder Rüstung, zuwiderlaufen;

Berücksichtigung von CSR in allen Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union

40.

begrüßt die in ihrer Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen wiederholte Selbstverpflichtung der Kommission, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen in allen ihren Tätigkeitsbereichen fördern zu wollen, und fordert größere Anstrengungen, um diesen Verpflichtungen auf breiter Ebene konkrete Maßnahmen folgen zu lassen;

41.

ist der Auffassung, dass die Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen nicht getrennt von der Diskussion über die Rechenschaftspflicht von Unternehmen geführt werden darf und dass Fragen der sozialen und ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen, die Beziehungen zu den Beteiligten, der Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären und die Pflichten von Unternehmensvorständen in diesem Bereich voll und ganz in den Aktionsplan der Kommission zur „Corporate Governance“ aufgenommen werden müssen; fordert, solche Fragen im Rahmen der Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen zu behandeln; fordert die Kommission auf, sich mit diesen speziellen Punkten zu befassen und konkrete Vorschläge dazu vorzulegen;

42.

begrüßt die direkte finanzielle Unterstützung von CSR-Initiativen durch die Kommission, insbesondere, um Innovationsanreize zu geben, die Einbeziehung der Beteiligten zu fördern und Vereinigungen von potentiell Geschädigten im Zusammenhang mit angeblichen Missständen, einschließlich fahrlässiger Tötung durch Unternehmen („corporate manslaughter“), zu unterstützen; ermutigt die Kommission insbesondere dazu, Mechanismen zu entwickeln, die sicherstellen, dass Gemeinschaften, die von europäischen Unternehmen geschädigt werden, Anspruch auf ein faires und leicht zugängliches Gerichtsverfahren erhalten; hebt die Bedeutung der Haushaltslinie B3-4000 (Posten 04 03 03 01) des EU-Haushaltsplans für Pilotprojekte wie das zur Beteiligung der Beschäftigten hervor, den Einsatz gebundener Mittel zur Unterstützung von der sozialen Veantwortung von Unternehmen im Rahmen des Kommissionsprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Vorhaben, im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms 3% der sozial- und humanwissenschaftlichen Forschung für den Bereich Unternehmen in der Gesellschaft aufzuwenden; fordert die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um über ihre Programme zur Außenhilfe die soziale Verantwortung bei EU-Unternehmen zu fördern, die in Drittstaaten tätig sind;

43.

begrüßt die Verpflichtung, Bildung als einen der acht vorrangigen Aktionsbereiche zu betrachten, fordert eine stärkere Einbeziehung des Themas der sozialen Verantwortung von Unternehmen in das Sokrates-Programm, die Bereitstellung umfangreichen Materials zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in einem künftigen europäischen Zentrum für Lernressourcen (teaching resource centre) und die Einrichtung eines europäischen Online-Verzeichnisses der auf die soziale Verantwortung von Unternehmen und nachhaltige Entwicklung spezialisierten Wirtschaftsakademien und -hochschulen;

44.

ermutigt auf der Ebene der Europäischen Union wie der Mitgliedstaaten zu Initiativen zur Verbesserung des Lehrangebots in Bezug auf verantwortungsvolle Verwaltung und Produktion an Europas Wirtschaftsakademien;

45.

hebt hervor, dass soziale und ökologische Verantwortung sowohl für staatliche und nichtstaatliche Organisationen als auch für Unternehmen gilt, und fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung, einen Jahresbericht zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer eigenen unmittelbaren Tätigkeiten zu veröffentlichen, nachzukommen und Maßnahmen zu entwickeln, um das Personal der EU-Institutionen zu ermutigen, freiwillige Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft einzugehen;

46.

ist der Auffassung, dass Unternehmen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen die Schirmherrschaft über Kultur- und Bildungsaktivitäten übernehmen könnten, die der europäischen Politik im Bereich Kultur und lebenslanges Lernen einen Mehrwert verschaffen;

47.

fordert die Kommission auf, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen besser in ihre Handelspolitik einzubeziehen und dabei sicherzustellen, dass die WTO-Bestimmungen eingehalten werden, ohne ungerechtfertigte Handelsbarrieren zu schaffen, indem sie versucht, in alle bilateralen, regionalen oder multilateralen Übereinkommen bindende Bestimmungen im Einklang mit international vereinbarten CSRNormen wie den Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, der Trilateralen Grundsatzerklärung der IAO und den Grundsätzen von Rio sowie einen Vorbehalt in Bezug auf eine Regelungsbefugnis bei den Themen Menschenrechte sowie soziale und ökologische Verantwortung einzufügen; begrüßt die Unterstützung dieser Ziele in der Mitteilung der Kommission zu menschenwürdiger Arbeit; wiederholt seine Forderung an die Kommissionsdelegationen in Drittländern, im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Hinblick auf die Leitsätze der OECD als Kontaktstellen zu fungieren und diese Leitlinien zu propagieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit der nationalen Kontaktstellen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Berichten über angebliche Verstöße, die weltweit im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von den europäischen Unternehmen und ihren Zulieferern begangen wurden;

48.

nimmt den Beitrag der internationalen Fair-Trade-Bewegung zur Kenntnis, die seit sechzig Jahren Pionierarbeit im Hinblick auf verantwortungsvolles Geschäftsgebaren leistet und beweist, dass solche Verhaltensweisen für die gesamte Zuliefererkette möglich und nachhaltig sind; fordert die Kommission auf, die Erfahrung der Fair-Trade-Bewegung zu berücksichtigen und systematisch zu sondieren, wie diese Erfahrung im CSR-Kontext genutzt werden könnte;

49.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass transnationale Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die Produktionsstätten in Drittländern haben, insbesondere solchen, die am APS+-System teilnehmen, sich an die Kernarbeitsnormen der IAO, die Sozial- und Umweltvereinbarungen und die internationalen Übereinkommen halten, um weltweit ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltstandards zu erreichen;

50.

begrüßt die Verpflichtung des Europäischen Entwicklungskonsenses, die soziale Verantwortung von Unternehmen als vorrangige Maßnahme zu unterstützen; fordert die Generaldirektion Entwicklung der Kommission auf, eine aktive Rolle in der Debatte zu übernehmen und die Arbeitsbedingungen und die Bedingungen für die Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Entwicklungsländern zu prüfen, bei der Zusammenarbeit mit einheimischen Unternehmen sowie bei Übersee-Geschäften von EU-Unternehmen, Subunternehmen und ihren Beteiligten Missbrauch und Missstände bei Lieferketten abzustellen, die Armut zu bekämpfen und für faires Wachstum zu sorgen;

51.

empfiehlt der Kommission, die Einbeziehung der KMU in das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit zwischengeschalteten Stellen anzustreben und die Beteiligung von Genossenschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft durch ihre Fachverbände speziell zu unterstützen, das Netz der Europäischen Informationszentren zur direkten Förderung von CSR-Initiativen zu nutzen und die Ernennung eines CSR-Beauftragten nach dem Vorbild des KMU-Beauftragten innerhalb der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Kommission in Erwägung zu ziehen;

52.

empfiehlt der Kommission, auf europäischer Ebene eine eingehende Untersuchung durchzuführen, die sich mit den verschiedenen Möglichkeiten einer Beteiligung von KMU an CSR-Maßnahmen und den Anreizen für diese Unternehmen befasst, CSR-Grundsätze auf individueller Basis freiwillig einzuführen; empfiehlt ihr ferner, Lehren aus den Erfahrungen der Vergangenheit und den bewährten Verfahren auf diesem Gebiet zu ziehen;

53.

begrüßt die in der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen formulierte Verpflichtung, die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen zu stärken, und bekräftigt seine Forderung an die Kommission und die Sozialpartner, sich auf die erfolgreich ausgehandelten nunmehr 50 internationalen und 30 europäischen Rahmenvereinbarungen zu stützen, die sich hauptsächlich auf die grundlegenden Arbeitsnormen für Einzelunternehmen oder Sektoren beziehen und als Ansatz für die Weiterentwicklung der sozialen Verantwortung von Unternehmen in Europa und der Welt dienen können; verweist auf die europäischen Betriebsräte, die besonders geeignet sind, die soziale Verantwortung von Unternehmen voranzutreiben und insbesondere die grundlegenden Arbeitnehmerrechte in multinationalen Unternehmen zu fördern;

54.

hebt die Bedeutung der Rolle der Sozialpartner bei der Förderung der Beschäftigung von Frauen und der Bekämpfung von Diskriminierungen hervor; ermutigt die Sozialpartner, Initiativen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen zur Förderung einer stärkeren Beteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen, Betriebsräten und Gremien des sozialen Dialogs zu ergreifen;

55.

empfiehlt, künftige Untersuchungen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen nicht länger auf bloße „CSR-Fallstudien“ zu beschränken und die Verbindung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiger Entwicklung auf der Makroebene (Europäische Union und Mitgliedstaaten), der Mesoebene (Industriezweige und Lieferketten) sowie der Mikroebene (KMU) und deren Wechselbeziehung sowie die Folgen bestehender CSR-Initiativen und die mögliche Verletzung von CSR-Grundsätzen in den Fokus zu nehmen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Führungsrolle der „European Academy of Business in Society“; fordert die Kommission auf, einen aussagekräftigen „CSR-Jahresbericht“ zu veröffentlichen, der in Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachleuten und Forschern erstellt wird, die vorhandene Informationen zusammentragen, neue Trends beschreiben und Empfehlungen für künftige Maßnahmen geben;

Europas Beitrag zu CSR

56.

ist der Ansicht, dass die größten potentiellen Auswirkungen von CSR-Maßnahmen bei den weltweiten Zulieferketten der Unternehmen erzielt werden können, da sie verantwortungsvolle Investitionen seitens der Unternehmen ermöglichen, um die Armut in Entwicklungsländern zu bekämpfen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Grundsätze des fairen Handels und der verantwortungsvollen Staatsführung zu fördern und die Folgen der Verstöße gegen internationale Normen — einschließlich der Arbeitsnormen — durch Unternehmen in Ländern, in denen Regelungssysteme zu schwach sind oder fehlen, zu mindern;

57.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von CSR-Maßnahmen eigens zu untersuchen und Vorschläge vorzulegen, um verantwortungsvolle Investitionen seitens der Unternehmen zu fördern und die Unternehmenshaftung auszuweiten;

58.

erkennt an, dass zahlreiche internationale CSR-Initiativen inzwischen tiefer verwurzelt sind und eine neue Qualität erlangt haben, was auch für die jüngste Veröffentlichung der G3-Leitlinien für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit der Global Reporting Initiative, den Ausschluss von 200 Unternehmen aus der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen und die Ernennung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte gilt;

59.

äußert seine Enttäuschung darüber, dass die Kommission der Förderung globaler Initiativen in ihrer Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen keine größere Priorität eingeräumt hat, und fordert sie auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten sowohl eine strategische Vision zu entwickeln und zur Entwicklung weltweiter CSR-Initiativen beizutragen als auch größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung von EU-Unternehmen an solchen Initiativen deutlich zu erhöhen;

60.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Einhaltung der Kernnormen der IAO als Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen, wo auch immer sie ihre Tätigkeit ausüben, zu unterstützen und zu fördern;

61.

ist der Auffassung, dass die internationale Dimension der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anstoß für die Ausarbeitung von Leitlinien zur Förderung der Entwicklung solcher Maßnahmen in der ganzen Welt sein sollte;

62.

fordert die Kommission auf, mit anderen relevanten Partnern zusammenzuarbeiten, um 2007 zum fünften Jahrestag der beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtung, zwischenstaatliche Initiativen auf dem Gebiet der Rechenschaftspflicht von Unternehmen auf den Weg zu bringen, eine größere internationale Initiative zu organisieren;

63.

fordert die Kommission auf, auf dem Erfolg des Transatlantischen Unternehmensdialogs (Transatlantic Business Dialogue) zum Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen aufzubauen, der in den 1990er Jahren stattfand, indem sie eine ähnliche Verbindung zwischen der Europäischen Union und Japan herstellt;

64.

ermutigt dazu, weitere internationale Initiativen im Hinblick auf vollständige Einkommenstransparenz bei europäischen Unternehmen in Bezug auf ihre Tätigkeiten in Drittstaaten zu entwickeln, die Menschenrechte bei ihren Geschäften in Konfliktgebieten uneingeschränkt zu wahren und Lobbytätigkeit einschließlich „Gastlandabkommen“ abzulehnen, die von Unternehmen geschlossen werden, um die gesetzlichen Anforderungen in solchen Ländern auszuhöhlen oder zu umgehen;

65.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Förderung und Stärkung der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen beizutragen, indem insbesondere die Funktionsweise der Nationalen Kontaktstellen auf europäischer Ebene und ihre Rolle als erfolgreiche Vermittler bei Konflikten zwischen den Beteiligten überprüft wird; fordert die Entwicklung eines Modells für die Nationalen Kontaktstellen auf europäischer Ebene, einschließlich bewährter Verfahren für deren Schaffung, Sichtbarkeit und allgemeine Zugänglichkeit sowie für die Bearbeitung von Beschwerden; fordert im Rahmen der Anwendung der Leitsätze der OECD eine umfassende Auslegung der Definition des Begriffs „Investition“, um sicherzustellen, dass die Durchführungsverfahren auch das Thema Zulieferer abdecken;

66.

fordert, die Entwicklung der Global Reporting Initiative zu unterstützen, indem die führenden EUUnternehmen eingeladen werden, sich an neuen sektoralen Ansätzen für Bereiche wie Bau, Chemie und Landwirtschaft zu beteiligen; fordert, die Forschung in Bezug auf die Beteiligung von KMU zu fördern, eine gezielte Kontaktaufnahme insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern zu ermöglichen und Nachhaltigkeitsindizes in Verbindung mit den Börsen an den aufstrebenden Märkten zu entwickeln;

67.

fordert die Kommission auf, in künftige Kooperationsabkommen mit Entwicklungsländern Kapitel zu Forschung, Überwachung und Hilfe einzubeziehen, um zur Lösung der sozialen, humanitären und ökologischen Probleme bei Tätigkeiten und Zulieferern von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union in Drittländern beizutragen;

68.

begrüßt grundsätzlich die Diskussionen innerhalb der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Schaffung einer Norm für soziale Verantwortung und fordert die EU-Vertretung auf, sicherzustellen, dass jedes Ergebnis mit den internationalen Normen und Übereinkommen vereinbar ist und die Option zulässt, parallel externe Beurteilungs- und Zertifizierungsverfahren zu entwickeln;

*

* *

69.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und allen in diesem Text genannten Institutionen und Organisationen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 180.

(2)  ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1.

(3)  ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1.

(4)  ABl. C 86 vom 10.4.2002, S. 3.

(5)  ABl. C 187 E vom 7.8.2003, S. 180.

(6)  ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 73.

(7)  ABl. L 156 vom 13.6.2001, S. 33.

(8)  ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 598.

(9)  ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 3.

(10)  ABl. L 178 vom 17.7.2003, S. 16.

(11)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

(12)  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

(13)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 84.

(14)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(15)  ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

(16)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0320.

(17)  ABl. L 39 vom 14.2.1976, S. 40. Geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG (ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15).

(18)  ABl. L 222 vom 14.8.1978, S. 11. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 224 vom 16.8.2006, S. 1).

(19)  ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64.

(20)  ABl. L 250 vom 19.9.1984, S. 17.

P6_TA(2007)0063

Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092),

in Kenntnis der Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (1) und unter Hinweis auf seine diesbezüglichen Standpunkt vom 15. November 2000 (2),

in Kenntnis der Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und speziell der Frauenrechte, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sowie der anderen Instrumente der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frauen, wie z.B. die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien, die von der Weltkonferenz über Menschenrechte vom 14. bis 25. Juni 1993 in Wien verabschiedet wurden, die Resolutionen vom 20. Dezember 1993 (3) über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, vom 19. Februar 2004 zur Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen (4), vom 2. Dezember 2004 über die Wege zur Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre (5) und vom 2. Februar 1998 zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (6),

in Kenntnis der Erklärung von Peking und der Aktionsplattform, die auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking am 15. September 1995 angenommen worden sind sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (7) und vom 10. März 2005 zu Folgemaßnahmen zur vierten Weltfrauenkonferenz — Aktionsplattform (Peking+10) (8),

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 6. Juli 2006 mit einer gründlichen Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen (9),

in Kenntnis des Abschlussberichts vom März 2005 der 49. Sitzung der Frauenrechtskommission (CSW) der UN-Generalversammlung,

in Kenntnis des Protokolls zur Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker, auch als „Maputo-Protokoll“ bezeichnet, das am 25. November 2005 in Kraft getreten ist und das unter anderem auf das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung Bezug nimmt,

in Kenntnis der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 über „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (10), die eine stärkere Einbeziehung der Frauen bei der Verhütung von bewaffneten Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung vorsieht,

in Kenntnis des Berichts des Beratenden Ausschusses der Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom Mai 2003 über „gender budgeting“,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des außerordentlichen Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 sowie des Europäischen Rates von Stockholm vom 23. und 24. März 2001, von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, von Brüssel vom 20. und 21. März 2003 und von Brüssel vom 25. und 26. März 2004,

in Kenntnis der Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2004 zur Arbeitszeitgestaltung (Änderung der Richtlinie 93/104/EG) (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zur derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind (16),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (17),

unter Hinweis auf die ministerielle Erklärung der Konferenz der für die Gleichstellungspolitik verantwortlichen EU-Minister vom 4. Februar 2005,

unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, der vom Europäischen Rat von Brüssel vom 23. und 24. März 2006 angenommen wurde,

in Kenntnis des Commonwealth-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter 2005-2015,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0033/2007),

A.

in der Erwägung, dass die auf der UN-Weltmenschenrechtskonferenz am 25. Juni 1993 angenommene Wiener Erklärung festlegt, dass „Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“ sind und dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Recht und ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass trotz deutlicher Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen,

B.

in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen die am weitesten verbreitete Form der Menschenrechtsverletzungen ist und keine geographischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grenzen kennt und dass trotz aller Anstrengungen auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt sind, alarmierend hoch ist (18),

C.

in der Erwägung, dass der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ so verstanden werden muss, dass jeder Akt der geschlechtsbezogenen Gewalt, der zu physischen, sexuellen oder psychologischen Schäden oder Leid bei Frauen führt oder führen kann, einschließlich der Androhung solcher Gewaltakte, von Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, ob im öffentlichen oder im Privatleben, darunter fällt,

D.

in der Erwägung, dass Frauen, auch erwerbstätige Frauen (19), und insbesondere ältere Frauen, allein erziehende Frauen, Teenagermütter und Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, in stärkerem Maße von Armut bedroht sind, da Geschlechterdiskriminierung und Ungleichheiten bei der Ausbildung, den Personendienstleistungen, dem Zugang zur Arbeit, den familiären Pflichten, den Rentenansprüchen sowie dem rechtlichen Schutz bei Trennung oder Scheidung, insbesondere für wirtschaftlich abhängige Frauen, fortbestehen,

E.

in der Erwägung, dass die Gesamtheit der Grundsätze und kulturellen und sozialen Werte, auf denen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten aufgebaut sind, wie Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde, Gleichheit, Dialog, Solidarität und Teilhabe, allen EU-Bürgern und in der Europäischen Union ansässigen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen muss und dass die Aneignung dieser Werte und Grundsätze für die Europäische Union Priorität hat und ein Emanzipations- und Integrationsfaktor insbesondere für Frauen und Mädchen ist, die auf Grund sprachlicher, kultureller oder religiöser Barrieren isoliert sind,

F.

in der Erwägung, dass Gender Budgeting in stärkerem Maße im Hinblick auf wirksame Entscheidungsstrukturen für die Politik der Chancengleichheit berücksichtigt werden müsste und dass die diesbezüglichen Kenntnisse und Erfahrungen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene ohne weitere Verzögerungen eine Anwendung auf den Gemeinschaftshaushalt und die Gemeinschaftsprogramme in der Phase der Aufstellung, Umsetzung und Bewertung (20) ermöglichen würden,

G.

in der Erwägung, dass Artikel 3 Absatz 2 und die Artikel 13 und 152 des Vertrags die Rolle der Gemeinschaft bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit festlegen,

H.

in der Erwägung, dass für die Erreichung der Lissabon-Ziele hinsichtlich der Frauenbeschäftigung weitere Maßnahmen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und auf der Grundlage bewährter Verfahren auf nationaler oder regionaler Ebene erforderlich sind, die insbesondere der gegenseitigen Abhängigkeit der Politik im Bereich der Ausbildung und des Zugangs zur Arbeit, der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, der Dienstleistungen und der Förderung der Teilhabe von Frauen an den Entscheidungsprozessen Rechnung tragen, und in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht eine besondere Anstrengung unternommen werden sollte, um den sozioökonomischen Zusammenhalt zu gewährleisten, die digitale Geschlechterkluft zu schließen und die Rolle der Frauen in der Wissenschaft zu fördern;

I.

in der Erwägung, dass trotz der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der nationalen Bestimmungen über gleiches Entgelt das Lohn- und Gehaltsgefälle zwischen den Geschlechtern weitgehend fortbesteht, wobei die Frauen in der Europäischen Union im Durchschnitt 15 % weniger verdienen als Männer, eine Diskrepanz, die sehr viel langsamer abnimmt als der Unterschied in den Beschäftigungsquoten der beiden Geschlechter,

J.

in der Erwägung, dass Frauen häufig weniger Rentenansprüche haben als Männer, entweder aufgrund ihres niedrigeren Gehalts oder der Tatsache, dass ihre berufliche Karriere einen kürzeren Zeitraum umfasst und durch ihre umfassenden familiären Verpflichtungen unterbrochen wurde,

K.

in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf sich sowohl an Frauen als auch an Männer richten müssen und daher einen Gesamtansatz erfordern, der die Diskriminierung von Frauen berücksichtigt und die neuen Generationen als einen Gewinn für die gesamte Gesellschaft betrachtet,

L.

in der Erwägung, dass Frauen 52 % der europäischen Bevölkerung ausmachen, dass sich dieser Anteil aber nicht in den Entscheidungsstrukturen weder beim Zugang noch bei der Teilhabe widerspiegelt; in der Erwägung, dass eine adäquate Vertretung der gesamten Gesellschaft dazu beiträgt, die Steuerungsmacht zu verstärken und die Politik für die Gesamtbevölkerung relevanter zu machen; ferner in der Erwägung, dass es eine Vielzahl von Lösungen auf nationaler Ebene (Gesetze, Vereinbarungen oder private Initiativen) gibt, um die Vertretung von Frauen in den Entscheidungsorganen sicherzustellen;

M.

in der Erwägung, dass der in der Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0229) vorgeschlagene strategische Rahmen „i2010“ (Eine Europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung) unter anderem auf die Verbesserung der Lebensqualität durch die Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft abzielt,

1.

nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Strategie im Bereich der Chancengleichheit auf einer mehrjährigen Grundlage umzusetzen, zumal dies die Verfolgung einer langfristigen Strategie ermöglicht, um die Gleichstellung auf EU-Ebene zu fördern; weist jedoch darauf hin, dass der Fahrplan die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung und der Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger oder der finanziellen Mittel, die zur Umsetzung ihrer Empfehlungen bereitgestellt werden, nicht spezifiziert;

2.

anerkennt den dualen Ansatz zur Stärkung der Gleichstellung, bei dem die Gleichstellungsperspektive in alle Politikbereiche integriert wird und zugleich spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung durchgeführt werden;

3.

fordert die Kommission auf, einen Gesamtrahmen zur Bewertung der Politiken und Programme zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der sich daraus ergebenden nationalen politischen Maßnahmen, auszuarbeiten; fordert insbesondere eine eingehende Bewertung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005) (21) sowie eine Analyse über die Umsetzung der Richtlinien zur Chancengleichheit, insbesondere der Richtlinien 86/613/EWG (22), 89/391/ EWG (23), 92/85/EWG (24) und 2003/41/EG (25), um für diesen Fahrplan unter Verwendung verlässlicher Daten und Statistiken einen kohärenten Programmplanungs-, Umsetzungs-, Überwachungs- und Bewertungszyklus festzulegen; ist mit diesem Ziel vor Augen der Auffassung, dass die rasche Errichtung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für die ständige Überwachung der im Rahmen des Fahrplans erzielten Fortschritte unerlässlich ist;

4.

fordert die Kommission auf, die Politik der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als Priorität der Europäischen Union, sondern auch und vor allem als unverzichtbares Erfordernis zur Achtung der Rechte des Individuums zu behandeln; betont, dass sich ein solcher Ansatz in Anstrengungen zur Koordinierung und Stärkung der europäischen und nationalen Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von Frauen und Kindern niederschlagen müsste, insbesondere:

im Falle von Versklavung oder bei Verbrechen im Namen der Ehre oder Tradition, Gewalt, Frauenhandel, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehe, Polygamie sowie Maßnahmen, die Frauen ihrer Identität berauben (beispielsweise Zwang zum Tragen von Burka, Nikab oder einer Maske), worin das Ziel darin besteht, keinerlei Toleranz walten zu lassen;

und fordert die Kommission auf

Untersuchungen über die der geschlechtsbezogenen Gewalt zugrunde liegenden Ursachen durchzuführen und Indikatoren zu entwickeln, um die Anzahl der Opfer zu ermitteln und — vorausgesetzt, eine Rechtsgrundlage kann bestimmt werden — einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorzulegen;

so rasch wie möglich vergleichbare und verlässliche Daten über Menschenhandel zusammenzutragen, um die Zahl der Opfer zu verringern, sowie eine Studie über den kausalen Zusammenhang zwischen Prostitutionsgesetzen und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie Verbreitung bewährter Verfahren, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die Nachfrageseite dieser Aktivitäten durchzuführen;

und fordert die Mitgliedstaaten auf:

eine Meldepflicht für weibliche Genitalverstümmlung, die von Angehörigen des Gesundheitswesens durchgeführt wird, einzuführen und Ärzten, die diese vornehmen, die Approbation zu entziehen;

5.

fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Protokoll von Palermo“) sowie die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel ohne weitere Verzögerungen zu ratifizieren und die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (26), umzusetzen;

6.

ist der Auffassung, dass die Achtung der Rechte der Frau eine den anderen Menschenrechten gleichgestellte grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern ist; fordert die Kommission daher auf, die Daten über Diskriminierungen und Gewalt, deren Opfer Frauen in diesen Ländern sind, zu überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen sowie die Teilnahme der Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen PROGRESS und DAPHNE aktiv zu fördern;

7.

betont, dass die Achtung der Rechte der Frau eine wesentliche Voraussetzung der Nachbarschaftspolitik und der Außen- und Entwicklungspolitik der Europäischen Union sein muss; in diesem Zusammenhang:

empfiehlt im Rahmen dieser Politiken ein stärkeres Engagement der Europäischen Union für den politischen Dialog mit Drittstaaten und für die Bereitstellung von an die Entwicklung geknüpfter finanzieller Unterstützung im Hinblick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung;

hebt den besonderen Umstand der Feminisierung der Armut hervor und beharrt darauf, dass das Erreichen der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) von der Förderung der Geschlechtergleichstellung in allen Altersgruppen abhängt;

fordert, dass den MDG 2 und 3 und der Förderung der Bildung von Mädchen auf allen Ebenen sowie der Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Ausbildungsprogrammen besondere Aufmerksamkeit gelten muss, wobei die weibliche Unternehmertätigkeit, insbesondere in KMU, als Mittel zur Verringerung von Armut, zur Verbesserung der Gesundheit und des Lebensstandards wie auch zur Förderung einer tatsächlichen und nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen ist;

verlangt, dass Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Frauen in Bezug auf Entwicklungsprogramme marginalisiert werden, indem ihnen der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt, zu dauerhaften und qualitativ besseren Arbeitsplätzen und zu Produktionsmitteln wie Land, Krediten und Technologie garantiert wird;

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, als Teil ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen besser vertreten sind, indem gewährleistet wird, dass Frauen dieselben Chancen wie Männer haben, und indem ihre Teilnahme in Berufsverbänden sowie politischen Planungs- und Entscheidungsorganen gefördert wird;

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb ihrer Entwicklungsprogramme vorbeugende Methoden zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Betracht zu ziehen, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu treffen und medizinische, soziale, rechtliche und psychologische Unterstützung sowohl Frauen, die infolge von Konflikten vertrieben wurden, als auch anderen Migrantinnen zu garantieren;

fordert die Kommission auf, eine quantitative und qualitative Bewertung der Entwicklungshilfeausgaben und -programme in Drittländern vorzunehmen;

8.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht der Frauen auf Gesundheit, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit, zu gewährleisten; bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere für die Bekämpfung von HIV/Aids den Zugang zu Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie zu Gesundheitsdiensten zu verbessern;

9.

ist sich der besonderen Anfälligkeit von Mädchen für Gewalt und Diskriminierung bewusst und fordert verstärkte Anstrengungen, um Mädchen vor allen Formen der Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung und Zwangsrekrutierung in Streitkräfte, zu schützen und politische Maßnahmen und Programme zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Mädchen in und nach Konfliktsituationen zu fördern;

10.

fordert die Kommission auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit“ vorzulegen;

11.

ersucht die Kommission, für die Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen in Bezug auf die Politik der Chancengleichheit und die Rechte von Mädchen zu sorgen; bekräftigt, wie wichtig es ist, eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen, regionalen und/oder bilateralen Institutionen, einschließlich der Organe der Vereinten Nationen, zu fördern, um die Gleichstellungsansätze in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe insbesondere dadurch zu fördern, dass die Verbindung zwischen der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm von Kairo, dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dessen Fakultativprotokoll sowie den Millenniumsentwicklungszielen verstärkt wird;

12.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Politik zur Unterstützung Afrikas und in den nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Länder auf die Ratifizierung und Umsetzung des Maputo-Protokolls in allen afrikanischen Ländern hingewirkt wird, wobei Artikel 5, der die Verurteilung und das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung vorsieht, besondere Aufmerksamkeit gelten muss;

13.

begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Umsetzung der oben genannten Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates zu fördern und Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Ausbildungsgängen für Krisenmanagement auszuarbeiten;

14.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, konkrete Initiativen für die Emanzipation und wirtschaftliche und soziale Integration von Immigrantinnen, insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Rahmenprogramms für die Integration von Bürgern aus Drittländern, sowie Maßnahmen im Hinblick auf das Erlernen der Sprache, die Kenntnis der Rechte und Pflichten, die sich aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand, den internationalen Übereinkommen, den im Aufnahmeland geltenden Grundsätzen und Gesetzen (darunter das Verbot der Polygamie im Rahmen der Familienzusammenführung) und den Grundwerten der Europäischen Union ableiten, zu ergreifen, und zwar durch die Planung spezifischer Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Chancengleichheit, der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts und des Gender Mainstreaming, durch Programme zur Bekämpfung der Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz, durch die Unterstützung von unternehmerischen Projekten von Immigrantinnen, die die Erhaltung und die Verbreitung des kulturellen Reichtums ihrer Herkunftsländer fördern, sowie durch die Einrichtung und Unterstützung öffentlicher Räume für die Teilhabe von Immigrantinnen, in denen diese aktiv vertreten sind;

15.

empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Finanzierung von Programmen vorzusehen, die in den Herkunftsländern über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für die Einwanderer in die Europäische Union und über die Gefahren der illegalen Einwanderung informieren;

16.

fordert die Kommission auf, die ersten Pilotprojekte über die Einbeziehung des Gender Mainstreaming in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und die Gemeinschaftsprogramme, insbesondere die Strukturfonds, das Siebte Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (2007-2013), das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit und des Verbraucherschutzes (2007-2013) und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) einzuleiten; ist der Auffassung, dass diese Pilotprojekte die Auswirkungen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf die Gleichstellung (Querschnittsansatz), die Effizienz spezifischer Beiträge oder Reserven für Frauen oder die von Frauen vorgeschlagenen Projekte berücksichtigen müssten, und eine Analyse der Schwierigkeiten von Frauen bei der Teilnahme an diesen Programmen (spezifischer Ansatz) umfassen sollten;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Integration Maßnahmen aufzunehmen bzw. die Maßnahmen zu verstärken, durch die der gleichberechtigte Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Unternehmertum von Frauen gefördert werden, sowie neue Arbeitsmöglichkeiten im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen sowie im Bereich der Personen- und Familiendienstleistungen, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, zu ermitteln und zu fördern und dabei den wirtschaftlichen und sozialen Wert dieser Tätigkeiten hervorzuheben und einen Rechtsrahmen vorzusehen, durch den die Qualität der Dienstleistungen, die Anerkennung der sozialen Rechte sowie die Würde derjenigen, die sie erbringen, gewährleistet wird, wie auch dazu beizutragen, das Armutsrisiko zu verringern; ist der Ansicht, dass Frauen aufgrund ihrer ungünstigeren Position im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, die durch die im Vergleich zu Männern höhere Arbeitslosenquote und eine niedrigere Entlohnung gekennzeichnet ist, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Ausbeutung zu werden;

18.

fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Strategien zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durchzuführen, unter Nutzung z.B. der von den IKT gebotenen Chancen, und Maßnahmen, mit denen von Frauen geführten Unternehmen der Zugang zu Bankkrediten und Dienstleistungen sowie insbesondere zu Kleinkrediten erleichtert wird, sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen-Netzwerken zu ergreifen;

19.

stellt fest, dass die Schwierigkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten und die Europäische Union im Bereich der Geschlechtergleichstellung konfrontiert sind, infolge des verstärkten globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs und der daraus resultierenden Nachfrage nach immer flexibleren und mobileren Arbeitskräften zunehmen; betont, dass Frauen weiterhin Opfer von sozialer Diskriminierung, Diskriminierung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Diskriminierung sind und sie von diesen Anforderungen in der Regel stärker betroffen sind als Männer; weist darauf hin, dass diese Situation die Gleichstellung und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung nicht beeinträchtigen darf;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie eine nationale Gleichstellungsbeauftragte zu benennen, deren Aufgabe es ist, an der Ausarbeitung und Überprüfung der jeweiligen nationalen Pläne sowie an der Überwachung ihrer Umsetzung teilzunehmen, um die Einbeziehung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in die in diesen Plänen festgelegten politischen Maßnahmen und Ziele zu fördern;

21.

bedauert, dass das Lohngefälle von Frauen und Männern weiterhin 15 % beträgt; fordert die Kommission auf, vorrangig die Richtlinie 75/117/EWG (27) zu überarbeiten, und zwar insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitsaufsicht und die bei Diskriminierung zur Verfügung stehenden Rechtsmittel; fordert auch die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen so umgesetzt wird, dass Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie aufgrund der Kindererziehungszeiten über eine geringere Berufserfahrung verfügen;

22.

fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern die Einführung einer Politik im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf zu fördern, durch die

sichergestellt wird, dass für die Kosten der Mutter- bzw. Vaterschaft die Allgemeinheit aufzukommen hat, um diskriminierende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz auszumerzen, zu einer Steigerung der Geburtenrate beizutragen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern;

Sensibilisierungskampagnen durchgeführt und Pilotprojekte gestartet werden, um die ausgewogene Teilhabe von Männern und Frauen am Berufs- und Familienleben zu erleichtern;

im Rahmen der Barcelona-Ziele die Zugänglichkeit und Flexibilität der Pflege- und Betreuungsdienste für pflegebedürftige Personen (Kinder, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sowie ältere Menschen) verbessert werden, indem Mindestvorgaben für Pflege und Betreuung, auch nachts geöffnete Einrichtungen, festgelegt werden, um den Erfordernissen von Beruf und Familienleben gerecht zu werden;

Väter und männliche Mitbewohner ermutigt werden, bestehende flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen und Pflichten im Haushalt und in der Familie wahrzunehmen, beispielsweise durch die Festschreibung einer Anfangsform des Vaterschaftsurlaubs und durch Einleitung der erwarteten Überarbeitung der Richtlinie 96/34/EG (28);

alternative Methoden festgelegt werden, um zu garantieren, dass die Renten von Frauen sichergestellt sind, wenn ihre berufliche Laufbahn keine angemessene Rente bietet, weil sie zu kurz war oder aufgrund umfassenderer Familienpflichten unterbrochen wurde;

23.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Analyse der geschlechterbezogenen Auswirkungen bei der Überarbeitung oder der Ausarbeitung von EG-Rechtsakten, wie z.B. bei der Richtlinie 93/104/EG, angemessen berücksichtigt wird, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn wie im Falle dieser Richtlinie nachteilige geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten sind; fordert den Rat auf, opt-out-Vereinbarungen in Bezug auf diese Richtlinie zu beenden, da diese für Frauen nachteiliger sind als für Männer und eine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben erschweren;

24.

fordert die Kommission auf, das Ergebnis der Konferenz über Männer und Geschlechtergleichstellung, die vom finnischen EU-Ratsvorsitz organisiert wurde, sowie die Rolle der Männer bei der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung zu berücksichtigen;

25.

fordert die Kommission auf, unter Heranziehung der Arbeiten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und auf der Grundlage der von der Datenbank Entscheidungsfindung (29) ermittelten Fortschritte bewährte Verfahren auf internationaler, nationaler oder regionaler Ebene zu bewerten, die die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen ermöglichen, und deren Verbreitung und Anwendung zu fördern, insbesondere durch Unterstützung eines Netzwerks von Frauen in Beschlussfassungsprozessen;

26.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, klare Ziele und Zeitpläne zu formulieren und auch umzusetzen, um die Teilhabe der Frauen an allen Formen der Beschlussfassung zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie im politischen Leben stärker vertreten sind;

27.

hält es für die wichtig, die Beteiligung von Frauen an Wissenschaft und Forschung zu fördern; hält es daher für notwendig, politische Maßnahmen und Instrumente vorzusehen, durch deren Zusammenwirken ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Spitzenleistungen in wissenschaftlichen Laufbahnen sichergestellt werden;

28.

ist der Auffassung, dass die Präsenz von Frauen in wissenschaftlichen Karrieren auch dadurch gefördert werden soll, dass vertragliche Vereinbarungen wie Stipendien oder Teilzeitarbeit zur Förderung der Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf vorgesehen werden;

29.

ist der Auffassung, dass die Verbreitung positiver Beispiele durch die Medien sowohl über die Rolle der Frau in der Gesellschaft als auch über ihre Leistungen in allen Bereichen, die hervorgehoben werden sollten, um ein positives Bild von Frauen zu schaffen und die Beteiligung anderer Frauen und von Männern an der Verwirklichung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu fördern, ein wirksames Instrument darstellt, um die negativen Stereotype zu bekämpfen, mit denen Frauen zu kämpfen haben; fordert daher die Kommission auf, Initiativen, beispielsweise im Rahmen des Programms Media 2007, zu fördern, durch die die Medien z.B. durch ständige Konsultationsforen mit den Medienbetreibern für die von ihnen verbreiteten Stereotypen sensibilisiert werden und die Chancengleichheit gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung junger Männer und Frauen;

30.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Eliminierung der Geschlechtsstereotypen zu ergreifen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, und die Präsenz von Männern in Sektoren und Positionen voranzutreiben, die hauptsächlich von Frauen eingenommen werden, wie beispielsweise in Grundschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen;

31.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich im Sinne der jüngsten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Fahrplan auch mit den Rechten und Problemen von Transsexuellen zu befassen;

32.

fordert die Kommission auf, für Kommissionsmitglieder und hochrangige Beamte und im Rahmen von Managementtrainings für europäische Beamte den Besuch eines Seminars zum Thema Gender Mainstreaming und allgemeine Sensibilisierung für Geschlechterfragen vorzusehen;

33.

fordert die Kommission auf, in allen offiziellen Dokumenten und für die Verdolmetschung in alle Amtssprachen der Europäischen Union die Verwendung von nicht nach Geschlecht diskriminierenden Formulierungen zu fördern, die in der Lage sind, alle betroffenen Kulturen einzuschließen;

34.

fordert die europäischen Institutionen und Agenturen auf, die Gleichstellung der Geschlechter auf Verwaltungsebene zu fördern und Parität zwischen Männern und Frauen bei Personaleinstellungen und Ernennungen, vor allem bei hochrangigen Posten, anzustreben;

35.

ersucht die Kommission, im Jahresbericht über Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Europäischen Union dem Fahrplan ein Extrakapitel zu widmen und darin über die Fortschritte bezüglich des Fahrplans zu berichten;

36.

fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschuss bzw. die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments u.a. durch öffentliche Länderberichte über die Überwachung der Fortschritte des Fahrplans zu informieren;

37.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den für Chancengleichheit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zuständigen ausführenden und gewählten Gremien zu übermitteln.


(1)  ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.

(2)  ABl. C 223 vom 8.8.2001, S. 149.

(3)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/48/104.

(4)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/58/147.

(5)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/59/165.

(6)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/52/86.

(7)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.

(8)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.

(9)  A/61/122/Add.1.

(10)  Resolution des Sicherheitsrats 1325(2000).

(11)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.

(12)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 323.

(13)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.

(14)  ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 566.

(15)  ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 66.

(16)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 75.

(17)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0437.

(18)  Daten des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) zufolge hat mindestens jede dritte Frau im Laufe ihre Lebens in irgendeiner Form Gewalt erlitten.

(19)  Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in 85 % der Fälle das Familienoberhaupt in Einelternfamilien eine Frau ist.

(20)  Siehe u.a. die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des UNIFEM, der Weltbank, des Commonwealth-Sekretariats für Chancengleichheit sowie die Studien und Projekte des Europarats, des Nordischen Ministerrats oder des Ministeriums für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Niederlande.

(21)  Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22).

(22)  Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern von Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit — auch in der Landwirtschaft — ausüben, sowie über Mutterschutz (ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56).

(23)  Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

(24)  Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1).

(25)  Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10).

(26)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.

(27)  Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45 vom 19.12.1975, S. 19).

(28)  Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4).

(29)  Projekt der GD Beschäftigung und Soziales der Kommission, in dessen Rahmen Daten betreffend die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen (politische Institutionen, öffentliche Verwaltungen, Sozialpartner und wichtigste Nichtregierungsorganisationen) gesammelt und analysiert werden.

Url-Adresse: http://ec.europa.eu/employment_social/women_men_stats/index_en.htm.

P6_TA(2007)0064

Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2006/2008(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (1) (im Folgenden „die Empfehlung“),

unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 95 und 151,

unter Hinweis auf die Artikel II-77 und II-82 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf Artikel III-181 des Vertrags über eine Verfassung für Europa,

in Kenntnis der bestehenden internationalen Abkommen, die für Musikrechte gelten, d.h. des Abkommens von Rom vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger vom 20. Dezember 1996 und des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vom 15. April 1994,

unter Hinweis auf den Besitzstand des EG-Rechts im Bereich der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die für Musikrechte gelten, d.h. die Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (2), die Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (3), die Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (4) und die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (5),

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (KOM(1995)0382,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2003 zum Schutz von audiovisuellen Darstellern (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2004 zu einem Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (7),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. April 2004 — Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt (KOM(2004)0261),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation — In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet (9),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0053/2007),

A.

in der Erwägung, dass es die Kommission versäumt hat, vor Annahme der Empfehlung mit den Betroffenen und dem Parlament umfassende und gründliche Konsultationen abzuhalten; in der Erwägung, dass alle Kategorien von Rechteinhabern bei allen zukünftigen Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich konsultiert werden müssen, um eine faire und ausgewogene Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten,

B.

in der Erwägung, dass die Tatsache, dass die Kommission es unterlassen hat, das Parlament förmlich zu beteiligen, insbesondere mit Blick auf dessen genannte Entschließung vom 15. Januar 2004, nicht hingenommen werden kann, da die Empfehlung über eine bloße Auslegung und Ergänzung bestehender Vorschriften eindeutig hinausgeht,

C.

in der Erwägung, dass es nicht hingenommen werden kann, dass als Ansatz „nicht zwingendes Recht“ gewählt wurde, ohne dass vorher eine Konsultation stattfand oder das Parlament und der Rat förmlich beteiligt wurden, wodurch der demokratische Prozess umgangen wurde, insbesondere da die Initiative bereits Entscheidungen auf dem Markt mit potentiell negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die kulturelle Vielfalt beeinflusst hat,

D.

in der Erwägung, dass die Empfehlung lediglich beabsichtigt, den Online-Verkauf von Musikaufnahmen zu regeln, aufgrund des unbestimmten Wortlauts jedoch auch auf andere Online-Dienste (wie z.B. Rundfunkdienste), die Musikaufnahmen enthalten, Anwendung finden könnte; in der Erwägung, dass die hieraus resultierende Unklarheit in Bezug auf die Anwendbarkeit unterschiedlicher Lizenzierungsregime zu Rechtsunsicherheit führt und Nachteile insbesondere für Online- Rundfunkdienste mit sich bringt,

E.

in der Erwägung, dass ein Risiko besteht, dass Rechteinhaber, die der Empfehlung hinsichtlich ihrer interaktiven Online-Rechte folgen würden, den lokalen Verwertungsgesellschaften auch andere (z.B. den Rundfunk betreffende) Rechte entziehen und somit den Nutzern dieser Rechte die Möglichkeit nehmen, Nutzungsrechte für ein breit gefächertes Repertoire von ein- und derselben Verwertungsgesellschaft zu erwerben,

F.

in der Erwägung, dass es nicht hingenommen werden kann, dass die Kommission beabsichtigt, eine Empfehlung zum gegenwärtigen System eines gerechten Ausgleichs für Vervielfältigungen zu privaten Zwecken nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/29/EG anzunehmen, und so erneut das demokratische Verfahren zur Regelung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten umgeht,

G.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, mögliche Risiken zu vermeiden und für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der verschiedenen Beteiligten zu sorgen,

H.

in der Erwägung, dass Musik keine Ware ist, dass die Verwertungsgesellschaften größtenteils nichtkommerzielle Organisationen sind und dass die Einführung eines Systems, das auf kontrolliertem Wettbewerb aufbaut, den Interessen aller Rechteinhaber und der Förderung der kulturellen Vielfalt und Kreativität dient,

I.

in der Erwägung, dass nationale Verwertungsgesellschaften weiterhin eine wichtige Rolle bei der Unterstützung zur Förderung von neuen Rechteinhabern und Minderheitenrechteinhabern, kultureller Vielfalt, Kreativität und lokalen Repertoires spielen sollten, was voraussetzt, dass das Recht der nationalen Verwertungsgesellschaften zum Einbehalt fortgesetzter kultureller Abschläge aufrechterhalten bleibt,

J.

in der Erwägung, dass das bestehende Netz der nationalen Verwertungsgesellschaften eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung zur Förderung von neuen Repertoires und von Minderheitenrepertoires in Europa spielt, und dass dies nicht verloren gehen sollte,

K.

in der Erwägung, dass ein stärkerer, dabei aber kontrollierter Wettbewerb bei der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Online-Musikbranche allen Parteien nützen und die kulturelle Vielfalt stärken kann, sofern er fair und transparent ist, und dass der Wettbewerb nur die Qualität und die Kosten für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen betrifft, ohne Auswirkungen auf den Wert der Rechte zu haben,

L.

in der Erwägung, dass die Sorge besteht, dass einige Bestimmungen der Empfehlung möglicherweise negative Auswirkungen auf lokale Repertoires und die kulturelle Vielfalt haben, da die Gefahr besteht, dass eine Konzentration von Rechten bei größeren Verwertungsgesellschaften gefördert wird, und in der Erwägung, dass die Auswirkungen jeder Initiative zur Eröffnung des Wettbewerbs zwischen Verwertungsgesellschaften mit dem Ziel, die gewinnträchtigsten Rechteinhaber anzuziehen, geprüft und gegenüber den nachteiligen Auswirkungen eines solchen Ansatzes auf kleine Rechteinhaber, kleine und mittlere Verwertungsgesellschaften und die kulturelle Vielfalt abgewogen werden muss,

M.

in der Erwägung, dass die Möglichkeit für Rechteinhaber und Nutzer, eine Verwertungsgesellschaft unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, frei zu wählen,

von geeigneten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen begleitet sein muss, besonders indem den Nutzern — über ein und dieselbe Verwertungsgesellschaft

umfangreiche und diversifizierte Repertoires, einschließlich lokaler und Nischen-Repertoires und insbesondere eines weltweiten Repertoires für Sendeanstalten, angeboten werden,

gewährleisten muss, dass alle Rechteinhaber, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz oder ihrem Geschäftsmodell, auf möglichst direktem und fairem Wege einen gerechten Anteil an Nutzungsgebühren sowie umfassende demokratische Rechte der Beteiligung an Verwaltungsfragen in den betroffenen Verwertungsgesellschaften erhalten, und

nicht dazu führen darf, dass es den kommerziell erfolgreichsten Rechteinhabern gestattet wird, ihre vorherrschende Stellung zum Nachteil weniger profitträchtiger Rechteinhaber oder zum Nachteil von Rechteinhabern, die ihre Werke mit kostenlosen und Open-content-Lizenzen veröffentlichen, auszubauen,

nicht die Gleichbehandlung aller Rechteinhaber beeinträchtigen darf, und in der Erwägung, dass der Aufstieg neuer Technologien die Gesellschaft bereichert, da neue Möglichkeiten zur Nutzung und zur Verteilung von Musik und anderen Inhalten online geboten werden, und in der Erwägung, dass deshalb eine Regelung herbeigeführt werden muss, die die Interessen aller Beteiligten, einschließlich der Endnutzer, widerspiegelt und berücksichtigt,

N.

in der Erwägung, dass das bestehende System der Gegenseitigkeitsverträge und der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren beibehalten werden sollte, indem ein Wettbewerb eingeführt wird auf der Grundlage der Effizienz und Qualität der von den Verwertungsgesellschaften angebotenen Dienstleistungen sowie dem prozentualen Anteil der administrativen Kosten und indem den Nutzern, die Musikaufnahmen online zum Verkauf anbieten, Lizenzen gewährt werden auf der Grundlage der Tarife, die in dem Land gelten, in dem die Konsumtion des Urheberrechts durch den individuellen Nutzer stattfinden wird, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in vollem Einklang mit der in der Kabel- und Satellitenrichtlinie 93/83/EWG festgeschriebenen Regelung für grenzüberschreitenden Rundfunk Rechtssicherheit für Anbieter von anderen Online-Diensten als dem Online-Verkauf von Musik schaffen und es ermöglichen sollten, dass solche anderen Nutzer die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen beantragen und die Gebühren ordnungsgemäß entsprechend der jeweiligen Nutzung an alle Kategorien von Rechteinhabern unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen entrichten,

O.

unter Hinweis darauf, dass das System der Gegenseitigkeitsvereinbarungen beibehalten werden sollte, da es unterschiedslos allen gewerblichen und individuellen Nutzern die Möglichkeit des Zugangs zum weltweiten Repertoire gibt, den Rechteinhabern einen besseren Schutz bietet, echte kulturelle Vielfalt gewährleistet und den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt fördert,

P.

in der Erwägung, dass es Verwertungsgesellschaften freistehen sollte, gewerblichen Nutzern von allen Orten in der Europäischen Union europaweite und Multirepertoirelizenzen für grenzübergreifende und Online-Nutzung und für die Nutzung in der Mobiltelefonie und in anderen digitalen Netzen zu erteilen, wenn sie in der Lage sind, die Rechte, für die eine Lizenz erteilt wurde, in angemessener Weise zu verwalten, und in der Erwägung, dass solche Mehrgebietslizenzen unter fair ausgehandelten Bedingungen ohne Diskriminierung zwischen den Nutzern und bei Gewährleistung von Interoperabilität zwischen verschiedenen Technologien gewährt werden sollten, damit die Praktiken der Lizenzvergabe durch die Verwertungsgesellschaften nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Nutzern von Rechten und verschiedenen nicht-interoperablen technologischen Mitteln der Verbreitung führen,

Q.

in der Erwägung, dass die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, in denen gewerbliche Nutzer eine Lizenz für das weltweite Repertoire für das Gebiet, das sie brauchen, erwerben können, gemeinsam mit einem hohen Schutzniveau für die Rechteinhaber im Mittelpunkt der engen Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften stehen sollten, um das Phänomen des „Forum-Shopping“ (Nutzer, die nach Verwertungsgesellschaften suchen, die die billigsten Lizenzen anbieten) zu unterbinden; in der Erwägung, dass zur Beibehaltung einer einzigen Anlaufstelle das bestehende System der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren in Verbindung mit einem hohem Schutzniveau für Rechteinhaber beibehalten werden sollte, um negative Auswirkungen auf die Einkünfte zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass unerwünschte ausschließliche Mandate, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen, nicht erteilt werden dürfen,

R.

in der Erwägung, dass es — insbesondere mit Blick auf einen möglichen Missbrauch von Monopolen — besserer Regeln für einige Verwertungsgesellschaften im Wege einer verbesserten Solidarität, Transparenz, Nicht-Diskriminierung einer fairen und ausgewogenen Vertretung einer jeden Kategorie von Rechteinhabern und besserer Vorschriften über die Rechenschaftspflicht zusammen mit geeigneten Kontrollmechanismen in den Mitgliedstaaten bedarf; in der Erwägung, dass Verwertungsgesellschaften ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der drei Schlüsselprinzipien von Effizienz, Gerechtigkeit und Transparenz erbringen sollen,

S.

in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten immer dann, wenn Rechte kollektiv wahrgenommen werden, faire und wirksame Streitbeilegungsmechanismen eingeführt werden sollten, mit denen gewährleistet wird, dass Rechteinhaber und Nutzer gleichermaßen Zugang zu einer Möglichkeit der Streitbeilegung haben, unbeschadet des Rechts aller Beteiligter auf eine gerichtliche Überprüfung; und in der Erwägung, dass deshalb in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage klarer und schlüssiger Kriterien faire, unparteiische und wirksame Streitbeilegungsmechanismen für alle Beteiligten eingeführt werden sollten,

T.

in der Erwägung, dass die Kommission auf der Grundlage korrekter und vollständiger Daten eine genaue Abschätzung der Entwicklung und Umsetzung von Abkommen und Vereinbarungen zur Stärkung der möglichen Ergebnisse und zur Beurteilung der Risiken von Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für Onlinedienste unter Berücksichtigung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension vornehmen sollte,

U.

in der Überzeugung, dass es gemeinsamer Instrumente und vergleichbarer Parameter sowie der Abstimmung der Tätigkeitsbereiche von Verwertungsgesellschaften bedarf, um die Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaften zu verbessern und die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu berücksichtigen,

V.

in der Erwägung, dass alle Anstrengungen zur Stimulierung des Wettbewerbs im Binnenmarkt und zur internationalen Verbreitung europäischer musikalischer Werke zu begrüßen sind, unabhängig davon, welche Verwertungsgesellschaft für die Urheberrechte zuständig ist, unter Berücksichtigung des Prinzips, wonach jedes Repertoire unabhängig davon, ob es allgemein bekannt ist oder nicht, gleich behandelt werden sollte,

W.

in der Erwägung, dass die Empfehlung zwar nur den Online-Verkauf von Musikaufnahmen betreffen soll, dass der Wortlaut im weiteren Sinne jedoch auch andere Online-Dienste (wie Rundfunkdienste), wozu auch derartige Musikaufnahmen gehören können, einschließt, die durch die Rechtsunsicherheit beeinträchtigt wären, die diese Empfehlung in der Frage bewirkt, welches Lizenzverfahren für diese Dienste anzuwenden wäre und in der Erwägung, dass die für den Binnenmarkt anwendbaren technischen Lösungen den Kriterien für die Öffnung und die Interoperabilität entsprechen müssen, die den Schutz der Rechteinhaber sowie der Verbraucher gewährleisten sollen,

X.

in der Erwägung, dass ein stärkerer Wettbewerb bei der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Musikindustrie, sofern er fair und transparent ist und unter den richtigen Voraussetzungen stattfindet, die Stellung der Autoren in Europa (auch der lokalen Autoren und der Minderheitenrepertoires) schützen und der kulturellen Vielfalt in Europa förderlich sein kann,

Y.

in der Erwägung, dass die Kommission geeignete Initiativen prüfen sollte, um einen ständigen breiten öffentlichen Zugang zu Repertoires zu gewährleisten, wozu auch kleinere oder lokale Repertoires gehören, unter Beachtung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, angesichts der Besonderheit des digitalen Zeitalters, aber ebenfalls unter Berücksichtigung der direkten und indirekten Folgen für die allgemeine Stellung der Autoren und der kulturellen Vielfalt,

1.

ersucht die Kommission, klarzustellen, dass die Empfehlung von 2005 ausschließlich auf den Online-Verkauf von Musikaufnahmen Anwendung findet, und so bald wie möglich — nach eingehender Konsultation der betroffenen Parteien — unter Berücksichtigung der Besonderheit des digitalen Zeitalters und der Notwendigkeit, die europäische kulturelle Vielfalt, kleine Beteiligte und lokale Repertoires auf der Grundlage des Prinzips der Gleichbehandlung zu schützen, einen Vorschlag vorzulegen für eine flexible Rahmenrichtlinie zur Regelung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für grenzübergreifende Online-Musikdienste, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmen ist;

2.

betont, dass die Kommission die Konsultation der betroffenen Parteien so breit wie möglich anlegen sollte und über die in der Empfehlung und dem Arbeitspapier der Kommission „Studie über eine Initiative der Gemeinschaft über die grenzüberschreitende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten“ vom 7. Juli 2005 dargelegten Optionen hinaus alle weiteren Modelle in die Diskussion einbeziehen sollte;

3.

hat Verständnis für und befürwortet die Bestimmungen betreffend die für Rechteinhaber bestehende Möglichkeit, eine Verwertungsgesellschaft zu wählen, die übertragenen Online-Rechte und den territorialen Umfang dieser Rechte festzulegen, und das Recht, einer Verwertungsgesellschaft diese Rechte zu entziehen oder diese Rechte einer anderen Verwertungsgesellschaft zu übertragen und betont die Notwendigkeit, die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften zu berücksichtigen, um auch die Interessen kleinerer und lokaler Rechteinhaber zu schützen und damit die kulturelle Vielfalt zu wahren;

4.

vertritt ferner die Ansicht, dass den Interessen der Autoren und damit einer kulturellen Vielfalt in Europa am besten durch die Einführung eines fairen und transparenten wettbewerbsbasierten Systems gedient ist, mit dem negative Auswirkungen auf die Einkünfte der Autoren vermieden werden können;

5.

fordert die Mitgliedstaaten und die Verwertungsgesellschaften auf, eine gerechte Vertretung aller Gruppen von Rechteinhabern in den Verwertungsgesellschaften und somit ihre ausgewogene Teilhabe am internationalen Beschlussfassungsprozess sicherzustellen;

6.

betont, dass die vorgeschlagene Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden kreativen Unternehmen, die Effektivität der von den Verwertungsgesellschaften erbrachten Dienstleistungen oder die Wettbewerbsfähigkeit der kommerziellen Nutzer — insbesondere kleiner Rechteinhaber und Nutzer — auf keinen Fall untergraben darf, und sie sollte

den Rechteinhabern ein hohes Schutzniveau sowie Gleichbehandlung bieten,

sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften als Teil des europäischen Rechtsrahmens bzw. des gemeinschaftlichen Besitzstandes für Rechte am geistigen Eigentum wirkliche, spürbare und angemessene Auswirkungen auf den effizienten Schutz aller Kategorien von Rechteinhabern haben und einer regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung unterzogen werden,

sich auf Solidarität und ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zwischen den Rechteinhabern innerhalb der Verwertungsgesellschaften stützen,

betonen, dass alternative Streitbeilegungsverfahren angewandt werden sollten, damit alle Beteiligten die Möglichkeit haben, langwierige und kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden, wobei eine Gleichbehandlung von Eigentümern und Nutzern zu gewährleisten ist,

für eine demokratische, transparente und verantwortungsvolle Leitung der Verwaltungsgesellschaften sorgen, u.a. durch die Festlegung von Mindeststandards für die Organisationsstrukturen, die Transparenz, die Vertretung, die Regeln für die Verteilung der Rechte, die Rechenschaftspflicht und die Rechtsmittel,

für umfassende Transparenz in den Verwertungsgesellschaften sorgen, insbesondere was die Grundlagen der Berechnungen der Tarife, die Verwaltungskosten und Angebotsstruktur betrifft, sowie zu diesem Zwecke gegebenenfalls Regeln für die Regulierung und Aufsicht der Verwertungsgesellschaften festlegen,

Kreativität und kulturelle Vielfalt fördern,

nur fairen und kontrollierten Wettbewerb ohne territoriale Beschränkungen, aber mit den notwendigen und geeigneten qualitativen Kriterien für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und die Wahrung des Werts der Rechte zulassen,

negative Auswirkungen auf das Niveau der Nutzungsgebühren vermeiden, indem gewährleistet wird, dass den Nutzern die Lizenzen auf der Grundlage der Tarife des Landes erteilt werden, in dem das dem Urheberrecht unterworfene Werk genutzt wird (dem sogenannten Bestimmungsland) und dabei dazu beitragen, ein angemessenes Niveau der Nutzungsgebühren für die Rechteinhaber zu gewährleisten,

die kulturelle und soziale Rolle der Verwertungsgesellschaften erhalten, wobei sicherzustellen ist, dass die Verwertungsgesellschaften bei der Verwaltung der Mittel der Rechteinhaber und bei der Erbringung von Dienstleistungen für Rechtenutzer und Rechteinhaber so vorgehen, dass deren Schutz maximal gewährleistet ist,

im Dienste der Effizienz den Austausch von Informationen fördern und eine Verpflichtung für gewerbliche Nutzer und Produzenten festlegen, wonach diese den Verwertungsgesellschaften freien Zugang zu vollständigen und korrekten Informationen gewähren, die diese benötigen, um die Rechteinhaber festzustellen und deren Rechte ordnungsgemäß zu verwalten,

den Nutzern ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten und die Verfügbarkeit des Weltrepertoires durch Lizenzen beibehalten, die innerhalb der Europäischen Union und durch interoperable technische Plattformen von jeder Verwertungsgesellschaft erworben werden können,

die Interessen der Nutzer und des Marktes berücksichtigen und insbesondere sicherstellen, dass kleine und mittelständische Nutzer über einen ausreichenden Rechtsschutz verfügen und bei Streitigkeiten wirksame Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung stehen, die kostengünstig sind und die Nutzer nicht mit unangemessenen Kosten belasten,

die Möglichkeit von Rechteinhabern fördern, EU-weit eine neue Generation von Modellen für Sammellizenzen für Musik für Online-Zwecke zu entwickeln, die besser zu der Online-Umgebung passen, und zwar auf der Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen und der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren, während sichergestellt wird, dass Rechteinhaber ihre Position nicht dahingehend missbrauchen, einen „one-stop-shop“ für den kollektiven Rechteerwerb des weltweiten Repertoires zu unterbinden,

den Einsatz von Maßnahmen und offenen und interoperablen technischen Plattformen auf diesem Markt aufwerten, die den Schutz der Rechteinhaber, die normale Nutzung von rechtmäßig erworbenen Inhalten durch die Verbraucher sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Informationsgesellschaft ermöglichen,

den künftigen Bedarf an einem gestrafften Online-Markt befriedigen, ohne den fairen Wettbewerb und die kulturelle Vielfalt oder den Wert der Musik auf irgendeine Weise aufs Spiel zu setzen,

die verschiedenen Formen legaler Online-Musikdienste berücksichtigen und spezielle Vorschriften enthalten, um ihre Entwicklung zu fördern,

die Effizienz und Kohärenz von Lizenzierungsregimen gewährleisten (z.B. indem sie Rundfunkveranstaltern die Möglichkeit zum Rechteerwerb im Einklang mit der Urheberrechtsgesetzgebung des Mitgliedstaates, in dem die jeweilige Sendung ihren Ursprung hat, eröffnet) und die Ausweitung bereits bestehender kollektiver Vereinbarungen vereinfachen, um auch interaktive Online-Verwertungsformen existierender Inhalte (wie z.B. Podcasting) abzudecken,

eine übermäßige Zentralisierung der Märkte und der Repertoires verhindern, indem gewährleistet wird, dass nicht einer einzigen oder sehr wenigen Verwertungsgesellschaften eine exklusive Vertretungsmacht durch die großen Rechteinhaber erteilt wird, womit garantiert wird, dass das Weltrepertoire für alle Verwertungsgesellschaften zur Erteilung von Lizenzen an die Nutzer verfügbar bleibt,

es den Nutzern ermöglichen, gesamteuropäische Lizenzen von jeder Verwertungsgesellschaft zu erhalten, die das Weltrepertoire abdeckt,

das System der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsrechten durch Verwertungsgesellschaften für ihre Mitglieder bewahren,

Wettbewerb auf der Grundlage der Effizienz und Qualität der Dienste schaffen, die die Verwertungsgesellschaften anbieten können, nicht aber auf der Grundlage der Vergütung der Rechteinhaber;

7.

ist außerdem der Ansicht, dass es zur Gewährleistung der uneingeschränkten und umfassenden Funktionsfähigkeit des Systems der Gegenseitigkeit zum Vorteil aller Rechteinhaber von entscheidender Bedeutung ist, jede Form des ausschließlichen Mandats zwischen größeren Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften für die direkte Einziehung von Nutzungsgebühren in allen Mitgliedstaaten zu untersagen, da diese zum raschen Aussterben der nationalen Verwertungsgesellschaften und zur Untergrabung der Stellung des Minderheitenrepertoires und der kulturellen Vielfalt in Europa führen würde;

8.

unterstützt den Gedanken, dass es Verwertungsgesellschaften frei stehen sollte, gewerblichen Nutzern von allen Orten in der Europäischen Union unter fairen und für den jeweiligen Einzelfall ausgehandelten Bedingungen und ohne Diskriminierung zwischen den Nutzern europaweite und Multi-Repertoire-Lizenzen für Online-Nutzung (einschließlich der Nutzung in der Mobiltelefonie) ihres Repertoires zu erteilen; fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Auswirkungen globaler Lizenzen auf Online-Dienste und ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Autoren durchzuführen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 276 vom 21.10.2005, S. 54.

(2)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 28.

(3)  ABl. L 248 vom 6.10.1993, S. 15.

(4)  ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 12.

(5)  ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.

(6)  ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 293.

(7)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 425.

(8)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0301.

(9)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0324.