11.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5000 — Metinvest/Trametal/Spartan)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 298/08)

1.

Am 3. Dezember 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Metinvest BV („Metinvest“, Niederlande), das System Capital Management JSC Holding („SCM“, Ukraine) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch den Erwerb von Anteilen die Kontrolle über Trametal SpA („Trametal“, Italien) und Spartan UK Ltd („Spartan“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Metinvest: Kohle- und Eisenerzförderung sowie Stahlproduktion einschließlich warmgewaltzer Flachstahlerzeugnisse (z. B. Coils und Quartobleche),

Trametal: Herstellung warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse, insbesondere Quartobleche,

Spartan: Herstellung warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse, insbesondere Quartobleche.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5000 — Metinvest/Trametal/Spartan an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.