8.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 4. Oktober 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-179/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Umweltverträglichkeitsprüfung)
(2007/C 297/15)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte I. M. Braguglia im Beistand von G. Fiengo)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Artikel 6 Absatz 3 und 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Nichtvornahme einer Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das besondere Schutzgebiet IT 9120007 Murgia Alta bei einer Reihe von industriellen Bauvorhaben
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. |