8.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 297/11


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 4. Oktober 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

(Rechtssache C-179/06) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Umweltverträglichkeitsprüfung)

(2007/C 297/15)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia)

Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte I. M. Braguglia im Beistand von G. Fiengo)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Artikel 6 Absatz 3 und 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Nichtvornahme einer Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das besondere Schutzgebiet IT 9120007 Murgia Alta bei einer Reihe von industriellen Bauvorhaben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 143 vom 17.6.2006.