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5.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 291/12 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/34/07
Durchführung von Erasmus Mundus „Fenster Externe Zusammenarbeit“ („External Cooperation Window“) im akademischen Jahr 2008/2009
Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und des Austauschs von Studenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern
(2007/C 291/06)
Bitte beachten Sie, dass die Anwendung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
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i) |
die Verabschiedung der Mittel des Gemeinschaftshaushalts 2008, die für diese Aktion relevant sind; und |
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ii) |
die förmliche Genehmigung der Programmplanungsunterlagen für die betreffenden Aktionen und die einschlägigen Finanzierungsbeschlüsse voraussetzt. |
1. Ziele und Beschreibung
Das „Fenster“ Erasmus Mundus Externe Zusammenarbeit zielt auf die gegenseitige Bereicherung und die bessere Verständigung zwischen der Europäischen Union und Drittländern ab. Es ist zur Förderung der Zusammenarbeit von Einrichtungen im Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und Drittländern mittels eines Mobilitätsprogramms bestimmt, das auf den Austausch von Studenten und Hochschulangehörigen zu Studien-, Lehr-, Ausbildungs- und Forschungszwecken ausgerichtet ist.
Die folgenden Aktivitäten und Kosten werden durch das Programm abgedeckt:
Die Schaffung von Partnerschaften von Hochschuleinrichtungen der Europäischen Union und Drittländern auf der Grundlage von Institutionen, um beide Arten von Aktivitäten abzudecken:
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die Organisation der individuellen Mobilität von Hochschulstudenten, Wissenschaftlern und Hochschulangehörigen, |
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die Durchführung der individuellen Mobilität. Die Arten der Mobilität und Bildung, die im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden, sind die folgenden:
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2. Förderfähige Antragsteller und Zuschussempfänger
Antragsteller müssen Universitäten oder Europäische Hochschuleinrichtungen sein, die eine Partnerschaft von bis zu 20 Partnereinrichtungen vertreten.
Die Partnerschaft muss sich aus Europäischen Hochschuleinrichtungen, die sich vor dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Aufforderung im Besitz einer Erasmus-Hochschulcharta befinden, und in Drittländern von den nationalen Behörden anerkannten und zugelassenen Hochschuleinrichtungen zusammensetzen.
3. Förderfähige Länder
Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden, für die diese Aufforderung gilt. Es gibt folgende drei Gruppen förderfähiger Länder/Regionen:
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die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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Europäische Kandidatenländer (Kroatien und die Türkei) und EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen), |
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die folgenden Drittländer und geografischen Regionen: Brasilien, Chile, Mexiko, Russland, Indien, südliche und östliche Nachbargebiete, Naher und Mittlerer Osten, zentralasiatische Republiken, Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, Westliche Balkanregion und der asiatische Raum. |
4. Verfügbare Haushaltsmittel
Für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden als Richtwert insgesamt 100,348 Mio. EUR für die folgenden geografischen Regionen und Länder veranschlagt:
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Geografisches Fenster |
Richtwert insgesamt |
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Südlicher Mittelmeerraum und Osteuropa und Russland |
33,528 Mio. EUR |
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Jemen, Iran, Irak |
3 Mio. EUR |
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Zentralasiatische Republiken |
5 Mio. EUR |
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Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten |
5 Mio. EUR |
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Westlicher Balkan |
6 Mio. EUR |
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Asiatische Region |
20 Mio. EUR |
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Indien |
9,6 Mio. EUR |
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Brasilien |
9,3 Mio. EUR |
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Chile |
4,92 Mio. EUR |
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Mexiko |
4 Mio. EUR |
5. Fristen
Anträge sind spätestens einzureichen bis:
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15. Februar 2008 |
6. Weitere Informationen
Den vollständigen Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Antragsformular finden Sie auf der folgenden Website:
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/call/index.htm
Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut ausgeführten Anforderungen genügen und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.