29.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/38


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4910 — Motorola/Vertex Standard)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 287/09)

1.

Am 16. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Motorola Inc. („Motorola“, USA) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Vertex Standard („Vertex Standard“, Japan).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Motorola: drahtlose Breitband-Kommunikationstechnologien und eingebettete Elektronikprodukte,

Vertex Standard: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Funkgeräten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle Beteiligten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4910 — Motorola/Vertex Standard per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.