24.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 283/18


Klage, eingereicht am 12. September 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden

(Rechtssache C-419/07)

(2007/C 283/33)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Mojzesowicz und V. Bottka)

Beklagter: Königreich Schweden

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/77/EG vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (1) (im Folgenden: Wettbewerbsrichtlinie) verstoßen hat, dass es Art. 2 dieser Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat;

dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Bei den von der schwedischen Regierung verteilten Genehmigungen für die digitale Übertragung handele es sich um staatliche Maßnahmen, die u. a. die Nutzung digitaler Übertragungsdienste und damit mittelbar die Erbringung solcher Dienste in Königreich Schweden regelten. Die in der derzeit geltenden Genehmigung festgelegte Verpflichtung der Lizenznehmer, Abschnitt 2 des Abkommens über die Zusammenarbeit zu beachten, verleihe dem staatlichen Unternehmen Boxer mittelbar eine Monopolstellung bei Zugangskontrolldiensten (einschließlich Verschlüsselung), die gegen Art. 2 Abs. 1 der Wettbewerbsrichtlinie verstoße. Die Aufrechterhaltung der Verpflichtung, diesen Abschnitt des Abkommens über die Zusammenarbeit zu beachten, hindere darüber hinaus Unternehmen, die interessiert seien, digitale Übertragungsdienste in vollem Umfang anzubieten, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen durch Art. 2 Abs. 2 und 3 der Wettbewerbsrichtlinie garantiert werden sollten. Die Kommission stellt daher fest, dass Schweden die Wettbewerbsrichtlinie in Bezug auf digitale Übertragungs- und Ausstrahlungsdienste über das Erdnetz nicht ordnungsgemäß in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat.


(1)  ABl. L 249, S. 21.