20.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4932 — Leoni/Valeo CSB)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 277/13)

1.

Am 12. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Durch den Erwerb von Anteilsrechten erlangt das Unternehmen Leoni Bordnetz-Systeme („Leoni BSG“, Deutschland), das zur Leoni-Gruppe gehört, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Valeo Electronique et Systèmes de Liaison („CSB“, Frankreich).

2.

Diese Anmeldung wurde am 30. Oktober 2007 für unvollständig erklärt. Die beteiligten Unternehmen haben die verlangten weiteren Informationen inzwischen vorgelegt. Am 12. November 2007 wurde die Anmeldung vollständig im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004.

3.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Leoni BSG: Kfz-Kabel (einadrige Kabel, Sensorkabel sowie mehradrige Kabel und Datenkabel), elektrische Verteilungssysteme („EDS“), elektronisch-elektrische Verteilungssysteme („EEDS“);

CSB: EDS, Kunststoffbauteile, Body Controller und elektrische Energiemanagementsysteme und -bauteile.

4.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

5.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4932 — Leoni/Valeo CSB an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.