20.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/10


Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Konzessionierung von Fördergebieten zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

(2007/C 277/07)

Gemäß Artikel 24 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 44/1988 Slg. über Schutz und Nutzung der Bodenschätze (Berggesetz), geändert durch das Gesetz des Slowakischen Nationalrates (SNR) Nr. 498/1991 Slg., das Gesetz Nr. 558/2001 Slg., das Gesetz Nr. 203/2004 Slg., das Gesetz Nr. 587/2004 Slg., das Gesetz Nr. 479/2005 Slg. und das Gesetz Nr. 219/2007 Slg., gibt das Bezirksbergamt Bratislava bekannt, dass die Slowakische Republik über das Bezirksbergamt Bratislava als zuständige Behörde Auswahlverfahren zur Konzessionierung/Erteilung von Fördergenehmigungen zur Erdgasgewinnung (für Lagerstätten, die sich im Besitz der Slowakischen Republik befinden) durchführt und im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen interessierte Kreise aufruft, Anträge auf Konzessionierung/Erteilung von Fördergenehmigungen für die betreffenden Fördergebiete einzureichen:

1.   Lagerstätte Špačince — Bohunice (Lagerstätte Nr. 14)

Bezeichnung des Fördergebiets/Registriernummer: Bohunice/101/A

Fläche des Fördergebiets in m2:

89 999,75

Art des Kohlenwasserstoffs:

Erdgas

Geologische Vorräte:

70 000 000 m3, davon 49 000 000 m3 sicher gewinnbare Reserven (Kategorie Z2) und 21 000 000 m3 wahrscheinliche Reserven

Katastergebiet (IČUTJ — Identifikationsnummer):

Bohunice (822 400)

Bezirk/Kode:

Trnava/207

Stand der Förderung:

Seit Konzessionierung des Fördergebiets im Jahr 1993 wurde mit der Gewinnung nicht begonnen

Koordinaten der Scheitelpunkte des Fördergebiets Bohunice:

Scheitelpunkt

Geografische Länge

Geografische Breite

1.

17,62603032

48,46504993

2.

17,62377746

48,46729370

3.

17,62715155

48,46879190

4.

17,62940433

48,46654807

2.   Lagerstätte Špačince — Bohunice I (Lagerstätte Nr. 15)

Bezeichnung des Fördergebiets/Registriernummer: Bohunice I/101/A

Fläche des Fördergebiets in m2:

89 997,76

Art des Kohlenwasserstoffs:

Erdgas

Geologische Vorräte:

33 000 000 m3, davon 23 000 000 m3 sicher gewinnbare Reserven (Kategorie Z2) und 10 000 000 m3 wahrscheinliche Reserven

Katastergebiet (IČUTJ — Identifikationsnummer):

Bohunice (822 400)

Bezirk/Kode:

Trnava/207

Stand der Förderung:

Seit Konzessionierung des Fördergebiets im Jahr 1993 wurde mit der Gewinnung nicht begonnen

Koordinaten der Scheitelpunkte des Fördergebiets Bohunice I:

Scheitelpunkt

Geografische Länge

Geografische Breite

1.

17,62616647

48,47574676

2.

17,62417458

48,47809730

3.

17,62770997

48,47942165

4.

17,62970175

48,47707106

3.   Lagerstätte Špačince (Lagerstätte Nr. 13)

Bezeichnung des Fördergebiets/Registriernummer: Špačince/098/A

Fläche des Fördergebiets in m2:

322 923,89

Art des Kohlenwasserstoffs:

Erdgas

Geologische Vorräte:

10 000 000 m3 wahrscheinliche Reserven

Katastergebiet (IČUTJ — Identifikationsnummer):

Špačince (861 049)

Bezirk/Kode:

Trnava/207

Stand der Förderung:

Fördertätigkeit bis zum Jahr 1996. Danach keine Wiederaufnahme der Fördertätigkeit

Koordinaten der Scheitelpunkte des Fördergebiets Špačince:

Scheitelpunkt

Geografische Länge

Geografische Breite

I

17,62747682

48,42965402

II

17,62520611

48,43127419

III

17,62404136

48,43947535

IV

17,62728349

48,43967919

V

17,63029415

48,43159405

4.   Madunice — Veľké Kostoľany (Lagerstätte Nr. 12)

Bezeichnung des Fördergebiets/Registriernummer: Veľké Kostoľany/103/A

Fläche des Fördergebiets in m2:

855 000

Art des Kohlenwasserstoffs:

Erdgas

Geologische Vorräte:

85 000 000 m3, davon 59 000 000 m3 sicher gewinnbare Reserven (Kategorie Z2) und 26 000 000 m3 wahrscheinliche Reserven

Katastergebiet (IČUTJ — Identifikationsnummer):

Veľké Kostoľany (868 141)

Bezirk/Kode:

Piešťany/204

Stand der Förderung:

Seit Konzessionierung des Fördergebiets im Jahr 1993 wurde mit der Gewinnung nicht begonnen

Koordinaten der Scheitelpunkte des Fördergebiets Veľké Kostoľany:

Scheitelpunkt

Geografische Länge

Geografische Breite

1.

17,75812592

48,50987684

2.

17,76082136

48,51004290

3.

17,76219538

48,50019246

4.

17,74505428

48,49642573

Die geografischen Koordinaten sind in Dezimalschritten angegeben; geodätisches System: WGS-84.

Anträge auf Konzessionierung/Erteilung von Fördergenehmigungen für die genannten Fördergebiete sind unter genauer Angabe der betreffenden Lagerstätte und des entsprechenden Fördergebiets in verschlossenem Umschlag an folgende Anschrift zu senden: Obvodný banský úrad v Bratislave, Prievozská 30, SK-821 05 Bratislava. Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Návrh do výberového konania“ („Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren“) und mit dem Namen des Antragstellers zu versehen. Dem Antrag beizufügen sind Angaben zur technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragsteller und zur Möglichkeit einer Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Erdgasgewinnung im betreffenden Gebiet sowie eine entsprechende rechtsgültige Förderlizenz oder eine gleichwertige Lizenz des Antragstellers, die von einem Staat ausgestellt wurde, der Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist.

Die Anträge sind binnen 90 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union , einzureichen.

Über die eingereichten Anträge wird spätestens zwölf Monate nach Ablauf dieser Frist entschieden.

Beim Bezirksbergamt Bratislava (Obvodný banský úrad v Bratislave), Prievozská 30, SK-821 05 Bratislava, können kartografische Unterlagen eingesehen werden, aus denen die Fördergebietsgrenzen ersichtlich sind. Auch sind beim Bezirksbergamt Kopien der Entscheidungen über die Konzessionierung der genannten Fördergebiete erhältlich.

Zuständige Behörde für die Erteilung der Fördergenehmigungen für die Lagerstätten in den genannten Gebieten ist das Bezirksbergamt Bratislava. Kriterien, Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 und Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie sind im Gesetz des SNR Nr. 51/1988 Slg. über Bergbautätigkeit, Sprengstoffe und die staatliche Bergbauverwaltung, geändert durch das Gesetz des SNR Nr. 499/1991 Slg., das Gesetz des NSR Nr. 154/1995 Slg., das Gesetz Nr. 58/1998 Slg. und das Gesetz Nr. 533/2004 Slg., festgelegt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: (421-2) 53 41 73 09. Außerdem können Sie unter folgender E-Mail-Adresse Informationen anfordern: obuba@mail.t-com.sk.