20.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/19


Klage, eingereicht am 23. August 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-395/07)

(2007/C 247/24)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und H. Kraemer, Bevollmächtigte)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland

Anträge der Klägerin

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat;

der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 29. April 2006 abgelaufen.


(1)  ABl. L 157, S. 45 und ABl. L 195, S. 16.