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6.10.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 235/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 27. Juli 2007 — Turgay Semen gegen Deutsche Tamoil GmbH
(Rechtssache C-348/07)
(2007/C 235/16)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Turgay Semen
Beklagte: Deutsche Tamoil GmbH
Vorlagefragen
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1. |
Ist es mit Artikel 17 Abs. 2 a) der Richtlinie des Rates der EG vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (86/653/EWG) (1) vereinbar, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters durch seine Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt wird, auch wenn die dem Unternehmer verbleibenden Vorteile höher zu bewerten sind? |
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2. |
Gehören hierzu bei einem Konzern, dem der Unternehmer angehört, auch die den Konzerngesellschaften zufließenden Vorteile? |
(1) ABl. L 382, S. 17.