6.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/7


Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 24. April 2007 — Castellblanch SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Champagne Louis Roederer SA

(Rechtssache C-131/06 P) (1)

(Rechtsmittel - Bildmarke CRISTAL CASTELLBLANCH - Zurückweisung der Anmeldung)

(2007/C 235/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Castellblanch SA (Prozessbevollmächtigte: F. de Visscher, E. Cornu, E. De Gryse und D. Moreau, Avocats)

Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: I. de Medrano Caballero), Champagne Louis Roederer SA (Prozessbevollmächtigter: P. Cousin, Avocat)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache T-29/04, Castellblanch SA/HABM, mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Bildmarke „CRISTAL CASTELLBLANCH“ für Waren der Klasse 33 auf Aufhebung der Entscheidung R 37/2000-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 17. November 2003 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung auf Widerspruch der Inhaberin von nationalen und internationalen Wortmarken mit dem Wort „CRISTAL“ für Waren der Klasse 33 zurückzuweisen, abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Castellblanch SA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 108 vom 6.5.2006.