22.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 223/8 |
Klage, eingereicht am 25. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-347/07)
(2007/C 223/09)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: C. Cattabriga)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
— |
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 der Richtlinie 2004/41/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG (2) und 92/118/EWG (3) des Rates und der Entscheidung 95/408/EG (4) des Rates verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen; |
— |
der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/41/EG sei am 1. Januar 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 157, S. 33.
(2) ABl. L 395, S. 13.
(3) ABl. L 62, S. 49.
(4) ABl. L 243, S. 17.