8.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/17


Klage, eingereicht am 14. Juni 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien

(Rechtssache C-287/07)

(2007/C 211/33)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B Stromsky und D. Kukovec)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Kommission beantragt,

1.

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 71 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechtsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;

hilfsweise,

 

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 71 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen hat, dass es der Kommission nicht alle Rechtsvorschriften mitgeteilt hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;

2.

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/17/EG sei am 31. Januar 2006 abgelaufen.


(1)  ABl. L 134, S. 1.