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8.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/9 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Österreich
(Rechtssache C-517/06) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Nicht fristgerechte Umsetzung)
(2007/C 211/16)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Braun und E. Montaguti)
Beklagte: Republik Österreich (Bevollmächtigter: E. Riedl)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen
Tenor
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1. |
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/98 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass sie nicht fristgerecht alle für die Umsetzung dieser Richtlinie in das Recht der Bundesländer Steiermark und Salzburg erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat. |
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2. |
Die Republik Österreich trägt die Kosten. |