8.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/5


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

(Rechtssache C-399/05) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks - Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren)

(2007/C 211/08)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und X. Lewis)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Tsagkaraki und V. Christianos)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) — Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von zwei Gesellschaften, die weder die Bedingungen der Ausschreibung noch diejenigen des Lastenhefts erfüllten — Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks in Lavrio

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 22 vom 28.1.2006.