8.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/5 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-399/05) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks - Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren)
(2007/C 211/08)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und X. Lewis)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Tsagkaraki und V. Christianos)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) — Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von zwei Gesellschaften, die weder die Bedingungen der Ausschreibung noch diejenigen des Lastenhefts erfüllten — Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks in Lavrio
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. |