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25.8.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 199/21 |
Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel Lüttich (Belgien) eingereicht am 13. Juni 2007 — État Belge/Truck Center SA
(Rechtssache C-282/07)
(2007/C 199/33)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour d'appel Lüttich
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: État Belge
Berufungsbeklagte: Truck Center SA
Vorlagefrage
Verstoßen die Art. 105 Nr. 3 Buchst. b und 107 § 2 Nr. 9 der in Anwendung von Art. 266 CIR 92 ergangenen Königlichen Durchführungsverordnung zum CIR 92 in Verbindung mit Art. 23 des belgisch-luxemburgischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dadurch gegen Art. 73 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 56 EG), der den freien Kapitalverkehr vorsieht, dass sie, weil nach Art. 107 § 2 Nr. 9 vom Mobiliensteuervorabzug nur hinsichtlich der inländischen Gesellschaften zugewiesenen Zinsen abgesehen wird, zum einen insbesondere bewirken, dass inländische Gesellschaften davon abgehalten werden, Kapital bei Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat aufzunehmen, und zum anderen für Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ein Hindernis dafür darstellen, durch Vergabe von Darlehen Kapital in Gesellschaften mit Sitz in Belgien anzulegen?