21.8.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 193/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4696 — KKR/Harman)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 193/06)

1.

Am 13. August 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen KHI Manager LLC, das von Kohlberg Kravis Roberts & Co. („KKR“, USA) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Aktien die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Harman International Industries, Incorporated („Harman“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KKR: Private Equity,

Harman: Herstellung von Hifi-Audio-Geräten und elektronischen Systemen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4696 — KKR/Harman, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.