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4.8.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 183/5 |
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Juni 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Finnland
(Rechtssache C-342/05) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Jagd auf Wölfe)
(2007/C 183/08)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. van Beek und I. Koskinen)
Beklagte: Finnland (Bevollmächtigte: E. Bygglin)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Wolfsjagd
Tenor
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1. |
Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass sie die Jagd auf Wölfe aus präventiven Gründen erlaubt, ohne dass nachgewiesen ist, dass die Jagd zur Verhütung ernster Schäden im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie geeignet ist. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Republik Finnland tragen jeweils ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 281 vom 12.11.2005.