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21.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 170/21 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juni 2007 — Davi/Kommission
(Rechtssache T-433/04) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 - Ablehnung einer Beförderung - Vergabe von Beförderungspunkten - Abwägung der Verdienste - Gleichbehandlung - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts - Einrede der Rechtswidrigkeit - Vertrauensschutz)
(2007/C 170/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Angela Davi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall, dann C. Berardis-Kayser und M. Velardo)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Juli 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung dieser Behörde, die Klägerin im Beförderungsjahr 2003 nicht nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern, sowie — soweit erforderlich — der Entscheidung, die Gegenstand dieser Beschwerde war.
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |