11.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4727 — Segulah/Capman/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 158/07)

1.

Am 3. Juli 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Segulah II L.P. („Segulah“, Jersey) und Capmann Plc („Capmann“, Finnland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über die bereits bestehenden Aktivitäten von Powermill Services Group AB („Powermill“, Schweden) und InfoCare Holding AS („Infocare“, Norwegen) durch Kauf von Anteilrechten an einem Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Segulah: privater Investmentfonds;

Capman: privater Investmentfonds;

Powermill: Reparatur und Wartung von IT-Waren und elektronischen Verbrauchsgütern;

Infocare: Reparatur und Wartung von IT-Waren und elektronischen Verbrauchsgütern.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4727 — Segulah/Capman/JV per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.