7.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/22 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. Mai 2007 — Trek Bicycle/HABM — Audi (ALLTREK)
(Rechtssache T-158/05) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Angemeldete Gemeinschaftswortmarke ALLTREK - Ältere nationale Wortmarke TREK - Relatives Eintragungshindernis - Fehlende Verwechslungsgefahr - Fehlende Produktähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94)
(2007/C 155/42)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Trek Bicycle Corp. (Waterloo, Wisconsin, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Kroher und A. Hettenkofer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Müller, dann G. Schneider)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Audi AG (Ingolstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: L. von Zumbusch)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2005 (R 587/2004-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Trek Bicycle Corp. und der Audi AG
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). |
3. |
Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten. |