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28.6.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4706 — Superior Essex/Invex)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 143/09)
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1. |
Am 21. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Superior Essex Inc., („Superior Essex“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung durch Erwerb von Aktien die Kontrolle über das gesamte Unternehmen Invex SpA („Invex“, Italien). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4706 — Superior Essex/Invex, per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.