23.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/34


Klage, eingereicht am 23. April 2007 — Suez/HABM (Delivering the essentials of life)

(Rechtssache T-128/07)

(2007/C 140/58)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Suez SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Combeau)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Delivering the essentials of life“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 9, 11, 16, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und 42 (Anmeldung Nr. 4 102 497)

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (1) des Rates, da die angemeldete Marke — entgegen den Feststellungen der Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung — keine nur anpreisende Bedeutung habe und weder ein Merkmal noch eine Eigenschaft der Waren oder Dienstleistungen beschreibe, die die Marke bezeichnen solle.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994 L 11 S. 1).