23.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/22


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. April 2007 — SID/Kommission

(Rechtssache T-30/03) (1)

(Staatliche Beihilfe - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft)

(2007/C 140/38)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) (Kopenhagen, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Bentley, QC, A. Worsøe und F. Ragolle)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst H. van Vliet, später N. Khan)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigter: J. Molde) und Königreich Norwegen (Prozessbevollmächtigter: I. Høyland)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

3.

Jeder Beteiligte trägt hinsichtlich der Streithilfe seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 70 vom 22.3.2003.