23.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/10


Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien) eingereicht am 26. März 2007 — Ampliscientifica Srl, Amplifin Spa/Ministero dell'Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate

(Rechtssache C-162/07)

(2007/C 140/17)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte Suprema di Cassazione (Italien)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Ampliscientifica Srl, Amplifin Spa

Beklagte: Ministero dell'Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (1) des Rates vom 17. Mai 1977 als eine Vorschrift, die nicht hinreichend klar gefasst ist und den Mitgliedstaaten die Durchführung der dort vorgesehenen Regelung in besonderen Fällen eines wirtschaftlichen, finanziellen oder rechtlichen Verbundenseins verschiedener Steuerpflichtiger gestattet, oder aber als eine Vorschrift auszulegen, die hinreichend klar gefasst ist und somit verlangt, dass die Anwendbarkeit der Regelung in allen Fällen des dort beschriebenen Verbundenseins vorgesehen wird, wenn der Mitgliedstaat sich für den Erlass einer solchen Regelung entscheidet?

2.

Unabhängig von der Beantwortung der vorstehenden Frage: Ist die Festlegung zeitlicher Beschränkungen dergestalt, dass das Verbundensein als Voraussetzung für die Anwendung der Regelung während eines erheblichen Zeitraums bestanden haben muss, ohne dass die betroffenen Steuerpflichtigen nachweisen können, dass die Herstellung der Bindung auf einem vernünftigen wirtschaftlichen Grund beruht, ein im Hinblick auf die Ziele der Richtlinie und die Beachtung des Rechtsmissbrauchsverbots unverhältnismäßiges Mittel? Verstößt diese Regelung jedenfalls gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer?


(1)  ABl. L 145, S. 1.