23.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/38


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4757 — Nordic Capital/Thule)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 139/07)

1.

Am 15. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Nordic Capital VI Limited („Nordic Capital“, Kanalinseln) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das gesamte Unternehmen Thule AB („Thule“, Schweden) durch Erwerb von Aktien.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Nordic Capital: Investmentgesellschaft mit Schwerpunkt auf dem nordischen Raum;

Thule: Herstellung und Vertrieb von Lastenträgersystemen und Anhängern für Personenkraftwagen, Zugstangen und Verdrahtungssätze für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, Zubehör für Freizeitfahrzeuge und Schneeketten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4757 — Nordic Capital/Thule an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.