2.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/31


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4700 — Deutsche Bank/AIG/Pushkino Logistics Park JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 122/08)

1.

Am 25. Mai 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Deutsche Bank AG („Deutsche Bank“, Deutschland) und die American International Group Inc. („AIG“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates durch den Erwerb von Anteilen an einem neu zu schaffenden Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über die in Moskau gelegenen logistischen Einrichtungen und den Grundbesitz der als Pushkino Logistics Park 1 („PLP1“), als Pushkino Logistics Park 2 („PLP 2“) und den als Domodedovo Logistiks Park („DLP“) bezeichneten Unternehmungen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Deutsche Bank: Einlagengeschäfte, Darlehensoperationen, Gewerbegenehmigungen, Vermögensverwaltung, Investmentbanking und Finanzdienstleistungen;

AIG: Versicherungs- und Finanzdienstleistungen;

PLP1, PLP2, DLP: Logistische Einrichtungen und Grundeigentum in Moskau.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4700 — Deutsche Bank/AIG/Pushkino Logistics Park JV an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.