26.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 117/8


Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria provinciale di Latina (Italien), eingereicht am 5. März 2007 — Angelo Molinari/Agenzia Entrate Ufficio Latina

(Rechtssache C-128/07)

(2007/C 117/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Commissione tributaria provinciale di Latina

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Angelo Molinari

Beklagte: Agenzia Entrate Ufficio Latina

Vorlagefragen

1.

Ist das Urteil in der Rechtssache C-207/04 (1) dahin auszulegen, dass der italienische Gesetzgeber die für Frauen vorgesehene vorteilhaftere Altersgrenze auch auf Männer hätte anwenden müssen?

2.

Ist im vorliegenden Fall zu entscheiden, dass Beträge, die als Anreiz zum Ausscheiden gezahlt wurden, bei Männern ab dem Alter von 50 Jahren mit dem halben für Zahlungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehenen Steuersatz zu besteuern sind?

3.

Steht in Anbetracht der Tatsache, dass die vom Steuerpflichtigen als Einkommensteuer gezahlten Beträge nicht Gehaltsbestandteil sind, da sie vom Arbeitgeber nicht aufgrund des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, und dass der vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Förderung des Ausscheidens gezahlte Betrag keinen Entgeltcharakter hat, die Entscheidung, dass die unterschiedlichen Altersgrenzen, 50 Jahre für Frauen und 55 Jahre für Männer, gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, angesichts der Tatsache, dass die Richtlinie 79/7 (2) den Mitgliedstaaten gestattet, unterschiedliche Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand beizubehalten, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht?

4.

Steht die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Richtlinie 76/207/EWG (3) des Rates, die die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet) der Anwendung der nationalen Bestimmung, die Gegenstand der dem Gerichtshof vorgelegten Rechtssache war, entgegen, so dass die nationale Bestimmung (Art. 17, jetzt 19, Abs. 4bis des Dekrets des Präsidenten der Republik 917/86) mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist?


(1)  Sammlung der Rechtsprechung 2005, I-07453.

(2)  ABl. L 6, S. 24.

(3)  ABl. L 39, S. 40.