26.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 117/4


Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale (Italien), eingereicht am 20. Februar 2007 — Ecotrade SpA/Agenzia Entrate Ufficio Genova 3

(Rechtssache C-95/07)

(2007/C 117/05)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Commissione Tributaria Provinciale

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Ecotrade SpA

Beklagte: Agenzia Entrate Ufficio Genova 3

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 17, Art. 21 Abs. 1 und Art. 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (1) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung (im vorliegenden Fall Art. 19 D.P.R. 26/10/72 Nr. 633) entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Abzug der von einem Steuerpflichtigen in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit geschuldeten Mehrwertsteuer an die Einhaltung einer (zweijährigen) Ausschlussfrist knüpft, und zwar insbesondere in Fällen, in denen die Besteuerung des Erwerbs des Gegenstands oder der Dienstleistung mit der Mehrwertsteuer in einem „Reverse-Charge-Verfahren “erfolgt, bei dem der Verwaltung für die Erhebung der Steuer eine längere Frist (nach Art. 57 D.P.R. 633/72 vier Jahre) zugestanden wird als dem Unternehmer für seinen Abzug, der ihm nach Fristablauf nicht mehr zusteht?

2.

Ist Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, mit denen im Rahmen der Regelung der „Förmlichkeiten “im Sinne dieser Bestimmung durch das „Reverse-Charge-Verfahren “— vgl. Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit den Art. 23 und 25 D.P.R. 633/72 — eine Frist — wie die des Art. 19 D.P.R. 633/72 — für die Ausübung des in Art. 17 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Abzugsrechts (einseitig zu Lasten des Steuerpflichtigen) eingeführt wird?


(1)  ABl. L 145, S. 1.