16.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/5


Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

(2007/C 110/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Eurogebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich als 2-Euro-Nominale, ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Portugal

Anlass: Portugiesischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt eine Korkeiche (Quercus Suber). Unter den Zweigen ist auf der linken Seite das portugiesische Wappen abgebildet und auf der rechten Seite — über drei Zeilen verteilt — das Wort „POR TU GAL “zu lesen. Am unteren Rand des Münzmotivs ist — halbkreisförmig angeordnet — die Aufschrift „2007 PRESIDÊNCIA DO CONSELHO DA UE “mit der Signatur des Künstlers (I Vilar) links daneben und dem unterhalb des Wappens in die Aufschrift eingefügten Münzzeichen (INCM) angebracht. Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europaflagge.

Prägeauflage: 2 Millionen Münzen

Voraussichtliche Ausgabe: Juli 2007

Randprägung: fünf Wappen und sieben Burgen in gleichmäßigem Abstand


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebener Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten “vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).