28.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/15


Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 8. Februar 2007 — Landtag Schleswig-Holstein/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-406/06) (1)

(Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs - Verweisung an das Gericht erster Instanz)

(2007/C 95/25)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Landtag Schleswig-Holstein (Prozessbevollmächtigte: S. Laskowski und J. Caspar)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 10. März 2006 und vom 23. Juni 2006, mit denen dem Kläger der Zugang zu dem Dokument SEK(2005) 420 vom 22. März 2005 verweigert wird, das eine rechtliche Analyse enthält zu dem im Rat diskutierten Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vorbeugung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus (Ratsdokument 8958/04 Crimorg 36 Telecom 82)

Tenor

1.

Die Rechtssache Landtag Schleswig Holstein/Kommission (C-406/06) wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften verwiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


(1)  ABl. C 294 vom 2.12.2006.