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14.4.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 82/17 |
Klage, eingereicht am 29. Januar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-32/07)
(2007/C 82/30)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: R. Vidal Puig und W. Wils)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/84/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen; |
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2001/84/EG sei am 31. Dezember 2005 abgelaufen.
(1) ABl. L 272, S. 32.