30.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/28 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4631 — Carlyle Riverstone/First Reserve/Dresser)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 73/16)
1. |
Am 22. März 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Carlyle Riverstone Global Energy and Power Fund III, LP., („Carlyle/Riverstone“, USA), das sich letztlich im Besitz der Carlyle Group („Carlyle “USA) befindet, und das Unternehmen First Reserve Corporation („First Reserve“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Dresser Inc. („Dresser“, USA) durch Erwerb von Aktien. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) des Rates ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4631 — Carlyle Riverstone/First Reserve/Dresser, per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.