24.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 69/12


Klage, eingereicht am 7. Februar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

(Rechtssache C-59/07)

(2007/C 69/27)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und A. Alcover San Pedro)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2003/109/EG sei am 23. Januar 2006 abgelaufen.


(1)  ABl. L 16 vom 16. Januar 2004, S. 44.