24.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 69/12 |
Klage, eingereicht am 7. Februar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-59/07)
(2007/C 69/27)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und A. Alcover San Pedro)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat; |
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dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Richtlinie 2003/109/EG sei am 23. Januar 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 16 vom 16. Januar 2004, S. 44.